Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 66

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gerichtshilfe die Entscheidungsgrundlage für die Richterinnen und Richter zu verbes­sern. All das will ich anerkennen. Das Hauptproblem bleibt aber, dass die Gerichte ers­tens bereits ein eskalierender Ort sind und dass zweitens eine Schlichtungsstelle, die vorgelagert ist, natürlich etwas anderes ist – ganz abgesehen davon, dass die Res­sourcenausstattung in Frage steht. Es gibt weder eine flächendeckende Familienge­richtshilfe noch ist garantiert, dass das, was Sie zum Ziel haben, funktioniert, nämlich dass die Familiengerichtshilfe den Gerichten dann die Gutachten als Grundlage für de­ren Entscheidung liefern kann.

Sie selbst schreiben in Ihre Vorlage hinein: soweit die Ressourcen vorhanden sind. – Was Sie machen, ist Folgendes: Sie machen eine weitere Entscheidungsoption auf, Vater, Mutter oder beide – und das Gericht soll dann die richtige Entscheidung treffen. Das halten wir für den falschen Weg. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte aber noch drei Dinge ansprechen, die ich gut finde. Das Erste sind die Be­suchsmittler – mit dem Makel, dass wieder 200 € Gebühren dafür zu zahlen sind, näm­lich pro Partei, das ist ganz schön viel, nämlich pro drei Monate. Sechs Monate Be­suchsmittler bedeuten dann 400 € pro Elternteil. Außerdem finde ich es gut, dass das Kindeswohl definiert ist. Und das Dritte, was ich anerkenne, ist, dass das Namensrecht neu geregelt wird.

Damit wird es möglich, dass es mehr Optionen für Doppelnamen gibt. Es besteht der Wunsch von vielen Österreicherinnen und Österreichern, dass Kinder und Eltern ge­meinsam einen Doppelnamen führen, weil sie sagen, eine Heirat bedeutet heute nicht, dass eine familiäre Identität übernommen wird, sondern dass wir gemeinsam eine neue familiäre Identität bilden. Das muss man anerkennen. Vor fünf Jahren haben wir Grüne den ersten Vorschlag gemacht, einen Antrag eingebracht, und ich anerkenne, dass im Zusammenhang mit dem Namensrecht jetzt wirklich ein guter, passabler Vor­schlag vorliegt, der einen Quantensprung im österreichischen Namensrecht bedeutet und vielen weiterhilft. Das anerkenne ich.

Ich kann mich noch daran erinnern, als mich einmal ein Jagdwaffengeschäftsbesitzer angerufen und gesagt hat: Meine Frau hat ein Trachtenmodengeschäft. Bitte, Herr Steinhauser, setzen Sie sich für die Doppelnamen ein. Wir wollen, dass die Firmenna­men erhalten bleiben. – Spätestens da habe ich gewusst, dass das liberale Namens­recht in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Ja, hätten Sie auch so viel Mut beim Obsorgerecht bewiesen, dann hätten wir jetzt eine deutlich bessere Lösung. So ist es nicht. Wir werden jedenfalls dafür weiterkämpfen, dass auch beim Obsorgerecht unsere Ideen im Zusammenhang mit einer Schlich­tungsstelle irgendwann aufgegriffen werden. Ich bin überzeugt davon, dass wir da er­folgreich sein werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


11.03.47

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Frau Kollegin Lohfeyer hat uns darauf hingewiesen, dass die SchülerInnen und Pro­fessorInnen des Elisabethinums aus St. Johann im Pongau heute hier sind. Wir be­grüßen diese natürlich recht herzlich bei dieser interessanten Diskussion. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich darf dem Kollegen Ikrath eingangs dafür danken, dass es ihm gelungen ist, diese doch auch teilweise sehr kontrovers geführte Diskussion gleich durch seine Einfüh­rungsworte sachlich zu gestalten. Ich würde mir es wünschen, dass wir das etwa auch


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