Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 68

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trotzdem der Fall sein sollte, auch dieses Verhalten entsprechend berücksichtigt wird, wenn es dann um die gemeinsamen Regelungen geht, so ist das wirklich sehr ver­nünftig.

Ich gratuliere uns allen, weil es natürlich gesellschaftlich sehr wichtig ist, dass wir uns hier mit Konfliktszenarien in den geschiedenen Ehen auseinandersetzen, aber auch der Bereich des Einvernehmens ist dort wichtig, wo Vater und Mutter nicht verheiratet sind. Ich meine, dass wir hier auf einem guten Weg sind. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


11.09.06

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mi­nisterinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein zeitgemäßes Kindschafts- und Na­mensrechts-Änderungsgesetz ist und war dringend notwendig, denn ein derartiges Ge­setz muss einfach die Realität im Leben widerspiegeln und auch auf die geänderten Lebenssituationen Antwort geben.

Dass man diese vorliegende Gesetzesnovelle als Meilenstein oder epochales Werk oder großen Wurf bezeichnet – ich glaube, da muss man ein bisschen vorsichtig sein. Es hätte vielleicht eines werden können, wenn aus unserer Sicht die gemeinsame Ob­sorge als gesetzlicher Regelfall festgeschrieben worden wäre. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.)

In erster Linie, sehr geehrte Damen und Herren, ist dieses Gesetz eine erzwungene Reparatur, denn es geht um die Aufhebung einer verfassungswidrigen Bestimmung, in der es eben zu einer Ungleichbehandlung von ledigen Vätern gegenüber ledigen Müt­tern gekommen ist.

Insgesamt, muss man sagen, gibt es einige Verbesserungen zur geltenden Rechtsla­ge, wie zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht durch nicht verheiratete Eltern, das am Standesamt vereinbart werden kann. Außerdem, wie schon gesagt, dass ledige Väter die gemeinsame oder alleinige Obsorge beantragen können. Aber natürlich ist weiterhin die Obsorge nichtehelicher Kinder, wenn es diesbezüglich keine Einigung gibt, grundsätzlich der Mutter zugedacht.

Schnellere Entscheidungen soll es geben. Die sogenannte Abkühlphase ist ja schon besprochen worden, sie hat sicher etwas Gutes für sich. Nur frage ich mich – der Vater muss sich in dieser Abkühlphase bewähren –: In welcher Form bewährt er sich? Dass er mehr Unterhalt bezahlt? Sonst kann er ja nicht sehr viel tun. Hier muss man schon auch die Kirche im Dorf lassen und fragen: Wie können sich Väter in einer Abkühl­phase bewähren?

Ich glaube, dass die Chance, auch im Sinne der Gleichbehandlung von Müttern und Vätern, die gemeinsame Obsorge als Regelfall im Gesetz zu verankern und die alleini­ge Obsorge als Ausnahme festzustellen, mit diesem Kompromissgesetz vertan wurde.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Grosz, Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend automatische Obsorge als gesetzlichen Regelfall unter dem Vorbe­halt einer Kindeswohlüberprüfung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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