Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die gemeinsame Obsorge als gesetzlicher Regelfall unter dem Vorbehalt einer Kindeswohlüberprüfung festgelegt wird.“
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Das Kindeswohl im Mittelpunkt. Es ist für mich, für uns, für das BZÖ einer der positivsten Aspekte in diesem neuen Gesetz, dass das Kindeswohl erstmals als oberste Maxime festgeschrieben ist und dies vor allem mit einer klaren Zwölf-Punkte-Definition ganz klar beschrieben ist. Es können nur mehr Entscheidungen gefällt werden, in deren Zentrum steht, was den Kindern guttut, und nicht, was irgendein Elternteil gerne hätte. (Beifall beim BZÖ.)
Positiv ist auch aus unserer Sicht, dass schnellere Verfahren durch Familiengerichtshilfe, durch Besuchsmittler kommen sollen, um das Kontaktrecht rasch umsetzen zu können. Ich frage mich nur: Haben wir genug Planstellen? Wird es genug Personal geben, um diese Aufgabe auch wirklich zu erfüllen? Denn sonst ist dieses Ansinnen zahnlos.
Ich möchte auch erwähnen, dass leider die Chance vertan wurde, sich im Rahmen dieses Gesetzes einmal intensiv mit dem Modell der Doppelresidenz auseinanderzusetzen. Es ist eine der Möglichkeiten des Zusammenlebens von Familienmitgliedern aus getrennten Beziehungen. Es gibt hier ein Pilotprojekt der Universität Wien, das klar, von neutral bis positiv, die Antworten der jeweiligen Befragten zeigt. Es hat auch im Petitionsausschuss eine Bürgerinitiative gegeben, die zu diesem Thema über tausend Unterschriften gebracht hat.
Ich bedauere auch, dass man die Chance hat verstreichen lassen, das Unterhaltsrecht neu zu regeln. Es wäre richtig gewesen, an dieser Stelle das mitzuverhandeln, es gäbe hier viele Ideen und Ansatzpunkte, zum Beispiel, dass man das Unterhaltsrecht an den Betreuungszeiten orientiert.
Daher: Wenn diese Dinge mit eingepackt gewesen wären und man das intensiv diskutiert hätte, dann, so glaube ich, wäre es ein wirklich epochaler Wurf geworden. So hat sich einiges bewegt, viele Fragen sind aber offen. Viele Richter, Anwälte und Gutachter werden beschäftigt sein und müssen bezahlt werden. Die Gemeinden bekommen neue Aufgaben, wobei es auch noch nicht ganz klar ist, wie es finanziell geregelt ist, wenn das Standesamt auf einmal Obsorgeangelegenheiten übernehmen muss.
Es ist ein unvollendetes Gesetz. Es ist in erster Linie ein Reparaturgesetz aus einem gebotenen Zwang. (Beifall beim BZÖ.)
11.14
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Haubner, Grosz, Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend automatische Obsorge als gesetzlicher Regelfall unter dem Vorbehalt einer Kindeswohlüberprüfung
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