Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 72

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Deshalb war es mir von Anfang an wichtig, ein umfassendes Gesetzespaket vorzule­gen – und nicht, so wie Sie es genannt haben, Frau Abgeordnete Haubner, ein bloßes Reparaturgesetz. Das vorliegende Gesetzespaket geht nämlich über eine bloße Repa­ratur bei Weitem hinaus. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht ja nicht nur darum, die notwendige Umsetzung des Verfassungsgerichtshof-Er­kenntnisses und des Erkenntnisses des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vorzunehmen, sondern wir sehen in diesem Paket viele weitere Neuerungen vor. Von einer Neuregelung der Obsorge und des Besuchsrechtes über die Beschleunigung des Verfahrens bis hin zu einem modernen, familienfreundlichen Namensrecht, all das ist in diesem Paket enthalten.

Natürlich enthält dieses Paket auch, in Umsetzung der höchstgerichtlichen Erkennt­nisse, ein neues Antragsrecht für Väter von unehelichen Kindern. Das heißt, es liegt Ih­nen heute ein sehr umfassendes Familienrechtspaket zur Beschlussfassung vor.

Dieses umfassende Familienrechtspaket hat auch langer Verhandlungen bedurft. Die Verhandlungen haben vor rund drei Jahren begonnen und konnten nun zu einer Eini­gung, die meines Erachtens eine sehr gute Lösung darstellt, geführt werden. Ich bin sehr froh darüber, dass es in konstruktiven Verhandlungen gemeinsam mit Kollegin Gabriele Heinisch-Hosek gelungen ist, hier wirklich einen Durchbruch zu erzielen, ei­nen Durchbruch für ein modernes Familienrecht, das einzig und allein das Kindeswohl in den Mittelpunkt rückt.

Und damit bin ich gleich bei einem ganz wichtigen Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Beim vorliegenden Familienrecht geht es nicht um ein Müttergesetz, geht es nicht um ein Vätergesetz, sondern es geht um ein Gesetz, das die Interessen der Kinder, das das Kindeswohl in den Mittelpunkt rückt. (Beifall bei der ÖVP.)

Denn – ich möchte es noch einmal betonen – es sind ja gerade die Kinder, die unter Trennungen ganz besonders leiden. Deshalb ist es auch besonders wichtig – und es hat mich gefreut, dass das auch von allen Abgeordneten, die bisher gesprochen ha­ben, hervorgehoben wurde –, dass das Kindeswohl ausführlich definiert wird. Das neue Familienrecht enthält eine neue, ausführliche Definition des Kindeswohls und bietet damit für die familiengerichtlichen Entscheidungen eine viel bessere und fundiertere Entscheidungsgrundlage und ist dadurch wirklich wegweisend.

Ich habe auch immer betont, dass ich mit dem Familienrechtspaket drei Hauptziele ver­folge, und diese werden durch den vorliegenden Entwurf auch erreicht. Es geht zum ei­nen, und das wurde auch schon mehrfach angesprochen, um die Beschleunigung der Verfahren. Es darf durch die Dauer der Verfahren zu keinen Entfremdungen mehr kom­men.

Zweitens geht es mir darum, so weit wie möglich Kontinuität für die Kinder zu wahren. Wie gesagt, sie sind Leidtragende bei Trennungen, sie sind Leidtragende bei Streitig­keiten zwischen den Eltern, sie wollen aber beide Elternteile haben, und so weit wie möglich, soweit es dem Kindeswohl entspricht, soll hier Kontinuität gewahrt werden für die Kinder, sowohl was die Obsorge betrifft als auch was das Besuchsrecht betrifft.

Schließlich geht es natürlich auch darum, eine menschenwürdige Lösung, eine men­schenrechtskonforme Lösung zu schaffen und hier eben auch das Erkenntnis des Eu­ropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofs umzusetzen, das heißt, auch den Vätern ein Antragsrecht auf alleinige oder ge­meinsame Obsorge einzuräumen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein meiner Ansicht nach ganz zentraler Punkt in diesem neuen Gesetz ist, dass die gemeinsame Obsorge in Zukunft zum Re­gelfall werden wird, weil es nämlich in der Regel für das Kind das Beste sein wird, wenn Vater und Mutter für sie da sind, wenn beide Elternteile für das Kind da sind.


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