Nach einer Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung wird es in Zukunft den Familienrichterinnen und -richtern auch bei streitigen Scheidungen möglich sein, nicht nur die alleinige Obsorge zuzusprechen, sondern auch die gemeinsame Obsorge beiden Eltern zuzusprechen. Und diese vorläufige Phase der elterlichen Verantwortung ist keine Bewährungsphase, wie es oft gemeint wird.
Sowohl Herr Abgeordneter Fichtenbauer als auch Frau Abgeordnete Haubner haben von Bewährung gesprochen. Frau Abgeordnete Haubner hat davon gesprochen, dass sich Väter „bewähren“ müssen. Ich möchte da schon darauf hinweisen, dass es ja darum geht, dass beide Elternteile Rechte und Pflichten wahrnehmen, dass beide Elternteile Verantwortung für das Kind wahrnehmen. Und darum geht es in dieser Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung.
Schnellere Verfahren – ich möchte noch einmal auf dieses sehr zentrale Thema eingehen, weil das immer ein Hauptthema war, wenn ich von betroffenen Vätern und Müttern angesprochen wurde. Ich habe immer wieder gehört, dass die Verfahren zu lange dauern, dass das wahnsinnig belastend für die Eltern, aber vor allem wahnsinnig belastend für die Kinder ist. Deswegen müssen wir hier ansetzen. Und durch das neue Familienrecht, aber vor allem auch durch eine Aufstockung im Bereich der Familienrichterinnen und Familienrichter werden die Verfahren beschleunigt werden.
Frau Abgeordnete Haubner hat gefragt, ob wir wirklich ausreichend Personal zur Verfügung haben. Die Antwort lautet: Ja. Ich bin sehr froh darüber, dass es bei den Budgetverhandlungen gelungen ist, für den Bereich der Justiz 93 zusätzliche Planstellen zu bekommen, und ein großer Teil dieser 93 Planstellen geht an die Familiengerichte, um einmal hier die Verfahren zu beschleunigen.
Herr Abgeordneter Steinhauser hat etwas sehr Wesentliches angesprochen, nämlich dass es natürlich darum geht, Beziehungskonflikte zu lösen. Nur haben wir unterschiedliche Lösungsansätze: Sie wollen das in einem vorgelagerten Schlichtungsverfahren; wir setzen im familiengerichtlichen Verfahren an und sehen dort neue, zusätzliche Möglichkeiten der Schlichtung von Familienkonflikten, von Beziehungskonflikten vor. So ist es etwa künftig möglich, dass die Richterinnen und Richter den verpflichtenden Besuch einer Erziehungsberatung, einer Elternberatung anordnen oder ein Erstgespräch über Mediation oder über ein Schlichtungsverfahren. All das ist eben vorgesehen, um Beziehungskonflikte zu bereinigen.
Und ganz wesentlich ist natürlich auch die Familiengerichtshilfe. Die Familiengerichtshilfe soll den Eltern helfen, die Beziehungskonflikte aufzuarbeiten, damit sie nicht länger den Blick verstellt haben für das Wohl des Kindes. Die Familiengerichtshilfe soll dazu dienen, dass die Eltern den Blick frei machen können für das Wohl des Kindes. Und die Familiengerichtshilfe schafft es, dass in vielen Fällen einvernehmliche Lösungen erzielt werden können.
Ganz kurz noch zum Kontaktrecht:
Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte!
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl (fortsetzend): Ich höre gleich auf. – Auch das Besuchsrecht wird in ein Kontaktrecht umgewandelt. Kontaktrecht heißt, dass beide Elternteile ein Recht auf den persönlichen Kontakt mit dem Kind haben wollen.
Ich habe schon angesprochen, wir nehmen Änderungen im Namensrecht vor. Das Namensrecht soll flexibler werden, familienfreundlicher werden.
All diese Maßnahmen dienen dazu, dass dem Kindeswohl Rechnung getragen wird, dass Familienkonflikte besser gelöst werden können. Ich bin zuversichtlich, dass das mit dem neuen Familienrechtspaket gelingen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
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