Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 92

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on vorhanden sind, aber trotzdem glaube ich, dass es richtig ist, hier eine Verschärfung anzugehen und damit mehr Möglichkeiten dafür zu geben, in diesem Deliktsbereich auch schärfer und härter zu bestrafen.

Auf der anderen Seite ist es auch positiv, dass Sie jetzt darangehen wollen – das ist ein großes Werk, da wissen wir, dass das nicht einfach ist –, in Form einer Evaluierung einmal das Gesamtgefüge des Strafgesetzbuches zu durchforsten, wo – und da hat Kollege Pendl völlig recht – eigentlich noch jede Menge an falschen Relationen zwi­schen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben vorhanden sind.

Das ist positiv, umso mehr, weil Sie das immer ankündigen und weil ich Ihnen, im Ge­gensatz zu manch einem Ihrer Amtsvorgänger, den Kampf gegen Sexualstraftaten wirklich abnehme und mir sicher bin, dass Sie das ernst nehmen. Genau deshalb verstehe ich jetzt diesen halben Schritt bei den Fußfesseln einfach nicht, weil wir hier einen anderen Zugang haben und weil wir wirklich der Meinung sind – ich stelle jetzt sehr provokant die Frage –: Wovor muss sich heute ein Straftäter, der ein vorsätzliches Sexualstrafdelikt in Österreich begeht, eigentlich wirklich fürchten?

Eine sehr provokante und zugespitzte Frage. Vor einer besonders langen unbedingten Freiheitsstrafe offenbar nicht! Denn wir wissen – und die Statistiken liegen vor –, dass jedes Jahr 500 bis 600 Verurteilungen laut Sexualstrafrechts-Paragraphen zum Tragen kommen, aber gerade einmal die Hälfte, das heißt, nur jeder zweite Sexualstraftäter, überhaupt eine unbedingte Strafe ausfasst – nur jeder Zweite! –, die andere Hälfte be­dingt.

Da beginnt schon einmal das Unverständnis bei der Bevölkerung, dass es bei solchen schweren Delikten eigentlich überhaupt zu bedingten und zu milden Strafen kommt. Das ist einmal das Erste, da muss er sich also nicht besonders fürchten. Wird er verur­teilt, dann kann er davon ausgehen, dass er, wenn er überhaupt die Hälfte der Strafe absitzen muss – das kommt ja noch dazu, Frau Ministerin: wenn er überhaupt die Hälf­te absitzen muss –, dann die Chance hat, eine Fußfessel zu bekommen, nach Hause zu gehen und dort weiter seine Strafe zu – unter Anführungszeichen – „verbüßen“; denn ob das tatsächlich eine Verbüßung ist, ist eine andere Frage.

Wenn das nicht der Fall ist, geht er ohnehin vorzeitig bedingt nach Hause. Auch da ist unsere Kritik immer wieder die, dass wir es nicht verstehen, dass Sexualstraftäter auch vorzeitig bedingt entlassen werden.

Das sind die drei Punkte: zu milde Strafen, vorzeitig bedingte Entlassungen, und im schlimmsten Fall geht er nach der Hälfte mit der Fußfessel nach Hause. Da frage ich mich jetzt, Frau Ministerin: Ist das die präventive, abschreckende Wirkung für die ab­scheulichsten Taten in unserer Gesellschaft und für solche Täter? – Ich glaube: Nein, das ist sie nicht, hier gehört nachgeschärft, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das Richtige wäre selbstverständlich gewesen – da hat der Kollege von der FPÖ völlig recht –, ganz klar zu definieren, nicht nur aufgrund des Anlassfalles, der ja besonders tragisch ist, weil der Täter überhaupt keine Reue zeigt und das Urteil des Verwaltungs­gerichtshofes – da sind wir einer Meinung – überhaupt nicht akzeptabel ist, hier klar zu determinieren, dass es für Sexualstraftäter, für diese Gruppe eben keine Fußfesseln geben kann. Und kommen Sie jetzt nicht mit dem Argument daher, das geht nicht, weil man eine Gruppe nicht ausnehmen kann! – Selbstverständlich geht das, wie es andere Länder in der EU, in Europa auch vorzeigen, Deutschland zum Beispiel. Es gibt diese Beispiele, wo das natürlich möglich ist.

Das ist also kein Argument, und daher sind wir wirklich der Meinung, dass die Fußfes­sel sozusagen nach der Halbzeit der Strafe ein ungeeignetes Mittel dafür ist, präventiv zu wirken. Wie wir überhaupt der Meinung sind, dass die einzige Sicherheit gegen Se-


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