Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 93

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xualstraftäter – und ich grenze jetzt noch mehr ein, gegen Sexualstraftäter, die Sexual­straftaten gegen Unmündige, gegen Kinder begehen –, dass die einzige Sicherheit vor diesen Menschen jene ist, sie sicher aufzubewahren und wegzusperren, so lange es nur geht und so lange es möglich ist. Das ist die entscheidende Frage. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Da bin ich mittlerweile auch mit vielen Richtern einer Meinung, die das auch öffentlich mitteilen und sagen: Wir haben aber nur diesen Strafrahmen, wir haben nicht mehr! Deswegen gehört hier ausgeweitet, denn – ich sage es immer wieder – das Opfer, das Kind ist ein Leben lang betroffen. Der Sexualstraftäter muss zumindest wissen – das ist die Prävention –, wenn er so ein Vorsatzdelikt begeht, dass er sein Leben lang, wenn er sich an einem Kind vergreift, das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben verwirkt hat! Das ist das, wo wir hinwollen, denn das wäre Prävention! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist Abschreckung, und das ist der Schutz unserer Kinder, meine sehr geehrten Da­men und Herren. Deswegen haben wir auch diese drei Anträge eingebracht, die das al­les mitberücksichtigen, Frau Ministerin. Hier haben wir auch auf ein Argument reagiert, das Sie uns genannt haben. Sie haben uns gesagt: Vorzeitig bedingte Entlassung ist deshalb sinnvoll, weil es dann auch eine begleitende Kontrolle danach gibt.

Das gibt es bei der Haftentlassung nicht. Wenn jemand unbedingt verurteilt wird und di­rekt aus der Haft in die Freiheit kommt, dann kann er nicht mehr beaufsichtigt und kon­trolliert werden, deswegen heute unser Antrag.

Machen wir es möglich! Zäumen wir das Pferd nicht von der falschen Seite auf und sa­gen nicht: Na ja, bringen wir immer mehr Sexualstraftäter vorzeitig bedingt aus dem Gefängnis heraus, damit wir sie beobachten können! Wir sagen: Nein, wir schränken die vorzeitige bedingte Entlassung noch mehr ein oder verbieten sie für Sexualstraf­täter und machen daher möglich, wenn sie einmal wieder entlassen werden, dass sie dann lebenslang beaufsichtigt und kontrolliert werden!

Das wäre die richtige Maßnahme, und das ist auch ein Antrag, den wir stellen, genau­so wie eine zwingend gesetzliche Determinierung, dass Kinderschänder, also Sexual­straftäter, die sich an Unmündigen vergehen, künftig ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in sämtlichen Bereichen, wo sie mit Kindern zu tun haben, verhängt bekommen. Das soll nicht eine Kannbestimmung sein, eine Einzelprognose, sondern das muss klar sein und gesetzlich determiniert. Einer, der sich an Kindern vergeht, darf nie mehr auch nur in die Nähe von Kindern gebracht werden. Die Kinder müssen geschützt werden. (Bei­fall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, es läuft immer auf dasselbe hinaus und Sie werden es vielleicht heute auch wieder sagen. Sie sagen immer öfter – und da sind wir eben anderer Meinung –, es kommt immer auf die Prognose an. Man gibt sehr viel auf die Prognose, die wis­senschaftliche Untersuchung von Sexualstraftätern, wie die weitere Entwicklung ist und nach der sollen sie beurteilt werden. Man soll ihnen noch vielleicht eine zweite Chance geben. – Das höre ich von Ihnen Gott sei Dank nicht, aber das kam immer wieder von so manchen auch aus der linken Reichshälfte. Das ist die zweite Chance, die Kinder nicht haben.

Jetzt lese ich da – und das war schon sehr interessant – in der Tageszeitung „Die Presse“ vor ein paar Wochen: „Sexualtäter im Risiko-Check.“ Da hat „Die Presse“ die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter analysiert. Das ist eine Stelle, die eben dafür verantwortlich zeichnet, Sexualstraftäter zu untersuchen. Die kommen dort hin, bleiben dort zwei Wochen, werden analysiert. Dort gibt es einen Leiter, Dr. Reinhard Eher, vor dem ich großen Respekt habe und der eine sehr expo­nierte Position inne hat, aber der hier unglaublich offen und ehrlich von seiner Arbeit


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