Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 94

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spricht. Das sollten Sie sich wirklich, falls Sie es noch nicht gelesen haben, einmal an­schauen.

Er wird von der „Presse“ interviewt und sagt  ich zitiere : „Wir versuchen, empirisch gesicherte Annäherungen zu treffen.“ Vorsichtiger geht es ja nicht mehr: Annäherun­gen treffen, um überhaupt zu prognostizieren. – Das sagt Dr. Reinhard Eher, der Lei­ter.

Und jetzt kommt ein zweites Zitat: „Denn das Verhalten einer Person können wir natür­lich nie genau vorhersagen.“

Frau Ministerin, deutlicher geht es nicht mehr: „nie genau vorhersagen.“ Und dann geht es weiter. Er sagt, dass von 500 bis 600 Menschen nur die Hälfte überhaupt in die un­bedingte Haft kommen.

„Am Ende“, liest man in der „Presse“, „landet der Täter in einem Kastl mit einer be­stimmten Rückfallwahrscheinlichkeit.“ Das wird in dieser Stelle festgestellt: „60 Pro­zent, steht dann da, oder auch nur 5.“ – Das ist die Palette. „Ob der Täter mit der ge­ringen 5 Prozent-Wahrscheinlichkeit wirklich zu diesen 5 Prozent gehört, kann vorher aber niemand sagen.“ – Um genau das geht es uns.

Frau Ministerin, das kann niemand sagen. Das war ein ehrlicher Leiter, der dort mitteilt, dass sie nur Prognosen stellen können, die in Wirklichkeit – und jetzt bringe ich es auf den Punkt – völlig uninteressant sind, weil jeder, egal, welche Prognose er hat, trotz­dem zum Rückfalltäter werden kann, und daher sage ich: Hände weg von vorzeitig be­dingtem Vollzug und Entlassung von Sexualstraftätern, vor allem von Kinderschändern! Hände weg von Fußfesseln für Kinderschänder! Hände weg von milden Strafen, von bedingten Strafen! Bitte, unbedingte Verurteilungen – das wäre das, was eine wirklich interessante Diskussion wäre.

Ich möchte noch etwas zum Abschluss sagen, Frau Ministerin. Ich werde es immer wieder sagen, solange es noch immer im Gesetz steht: Bitte, Frau Ministerin, überle­gen Sie und lassen Sie Ihre Experten darauf schauen, warum im Strafgesetzbuch der sexuelle Missbrauch von Unmündigen nach wie vor in zwei Paragraphen zwischen „normalem“ und „schwerem“ sexuellen Missbrauch von Unmündigen unterschieden wird! Es muss endlich einmal klar und deutlich gesagt werden: Jeder sexuelle Miss­brauch von Unmündigen ist schwer, Frau Ministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es kann hier keine Unterscheidung geben und es darf hier keine Unterscheidung ge­ben. Es wäre eine Aufgabe, Frau Ministerin – ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das auch so sehen –, wenn Sie sagen: Okay, wir schauen uns das an. Wir setzen hier ein Signal. Genauso wie es beim Polizeibeamten keine normale Körperverletzung gibt, sondern nur eine schwere, müssen auch die Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe im Strafgesetzbuch werden. Jede sexuelle Straftat an einem Kind soll schwer geahndet werden. Das wäre das, was wir uns wünschen würden, Frau Ministerin. Da haben Sie uns als Partner und ich hoffe, dass Sie hier auch tätig werden. – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort kommt nun Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


12.45.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Thema des Umgangs mit Sexualstraftätern löst verständlicherweise immer sehr große Emotionen aus und erschwert damit aber auch eine rationale De­batte.

 


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