Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 91

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Jetzt sind wir bei einer typischen Anlassgesetzgebung – auch wenn ich es verstehe, das sage ich gleich dazu –, aber das Problem ist, dass man diese zentrale Frage nicht nur auf Sexualdelikte fokussieren sollte. Wir haben – Frau Bundesministerin, wir haben im Ausschuss darüber diskutiert – bereits seit Längerem eine Entwicklung, dass Ver­mögensdelikte viel strenger bestraft werden als Verbrechen gegen Leib und Leben. Das ist eine Entwicklung, die man meiner Ansicht nach nicht hinnehmen kann, auch wir hier als Gesetzgeber nicht. Dieser Frage muss man sich stellen, denn ich glaube nach wie vor, dass das wichtigste Gut die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen ist und nicht irgendein materieller Wert. Das ist eine Entwicklung, glaube ich, an der man ansetzen muss. – Erstens.

Zweitens: Wir haben das Problem – mein Vorredner hat es angesprochen, und ich ha­be hier in den letzten Jahren schon öfters versucht, diesbezüglich einen Anlauf zu nehmen –, dass das Strafgesetzbuch in die Jahre gekommen ist und damit automa­tisch auch der Maßnahmenvollzug. Wenn man sich die Entwicklung nach § 21 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 StGB ansieht, haben wir steigende Zahlen. Wir haben nach § 22 StGB überhaupt nichts, und nach § 23 haben wir einen, wenn ich es richtig im Kopf habe, im ganzen Bundesgebiet.

Daher gehört der Maßnahmenvollzug einmal zur Gänze wirklich durchdiskutiert, um zu schauen, ob wir ihn nicht überhaupt auf neue Beine stellen sollen. Ich kenne die Dis­kussion schon sehr lange. Da haben wir die, sage ich, medizinisch zu Betreuenden – da mache ich jetzt keinen Unterschied zwischen § 21 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 – inner­halb des Vollzuges oder außerhalb des Vollzuges. Diese Diskussion ist eine uralte, jahrzehntelang ist es immer darum gegangen: Wo ist es billiger, wo sind höhere Kos­ten?

Frau Ministerin! Das ist ein Thema, an dem man sich nicht auf Dauer vorbeischwindeln kann. Ich lade Sie wirklich ein, dass wir ernst darüber diskutieren. Wenn ich in normale Anstalten, wo ich ohnehin einen schlechten Personalschlüssel im Vergleich Insas­sen/Beamte habe, auch noch einen Maßnahmenvollzug hineingebe, weiß ich, was da­bei herauskommt. Denn ein Maßnahmenvollzug soll nicht nur strikt getrennt vom Nor­malvollzug sein, sondern wenn der Strafvollzug überhaupt einen Sinn machen soll, dann gehören sie auch betreut. Aber der Betreuungsaufwand nach § 21 Abs. 1, vor al­lem jedoch nach § 21 Abs. 2 ist ein großer.

Ich kenne schon die organisatorischen Probleme, glaube aber trotzdem eines – und deshalb wirklich noch einmal mein Appell, ich habe es ja auch im Ausschuss ver­sucht –: Versuchen wir, auch diese zentrale Frage des Vollzuges neu zu diskutieren und auf neue Beine zu stellen! Ich glaube, es werden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter und schlussendlich alle zufrieden sein, wenn wir zu einer neuen Lösung kom­men. Die jetzige ist nicht zufriedenstellend, und vor allem geht sie ausschließlich zulas­ten des Personals. Das muss man auch in aller Klarheit sagen. Darum meine ich, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Ich lade Sie sehr herzlich zur Zusammenarbeit ein! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


12.34.22

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Zunächst zwei positive Bemerkungen: Ich halte es für richtig und positiv, dass Sie angekündigt haben, bezüglich des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch und bei Sexualstrafdelikten sowohl die Mindeststrafen als auch die Höchststrafen anzuheben. Das ist richtig! Ich weiß schon, dass da auch Vorgaben seitens der Europäischen Uni-


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