Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 101

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.09.119. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1804 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bun­desgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 – KaWeRÄG 2012) (2035 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1990 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem Bestimmungen zum Schutz gebundener Unternehmer im Kraft­fahrzeugsektor getroffen werden (Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz – KraSchG) (2094 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 9 und 10 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.09.46

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des vorliegenden Änderungsantrages im Kartell- beziehungsweise Wettbewerbsgesetz ist die Bekämpfung von Marktmissbrauch und Kartellabsprachen. Wir haben es hier also mit einer guten Absicht zu tun. Die Novelle soll mehr Transparenz schaffen und damit die Korruption bekämpfen.

Nun, dass wir Grüne grundsätzlich solche Absichten, solche Intensionen teilen, ist kein Geheimnis, brauche ich also nicht weiter zu erläutern. Trotzdem werden wir diesem Gesetz, diesem Änderungsgesetz nicht zustimmen, und das hat einen Grund. Der Grund liegt darin, dass ganz offensichtlich im Hintergrund wieder einmal interveniert wurde und lobbyiert wurde und ein mögliches, wesentlich schärferes Gesetz nicht zur Geltung kommt.

Der ursprüngliche Entwurf hätte durchaus unsere Unterstützung gehabt, war ja auch schon von der Regierung abgesegnet, ist ja durch den Ministerrat durchgegangen und hätte im Juni letzten Jahres auch im Ausschuss beschlossen werden sollen, hätte be­schlossen werden können, wurde aber seitens der Regierungsparteien eigenartiger­weise vertagt. Und da läuten schon die Alarmglocken. Die Regierung bringt einen Antrag ein, und die Regierungsparteien vertagen ihn. Da ist dann meistens irgendet­was im Hintergrund. Ich glaube, wir wissen, was im Hintergrund ist oder im Hintergrund war, weil nämlich die Vorlage jetzt einen ganz bestimmten Paragraphen entschärft und gegenüber dem Entwurf eigentlich fast zunichte gemacht hat.

Vorgesehen war, dass die Elektrizitätsanbieter und -versorger ihre Preise nur vor­schreiben können, also erhöhte Preise oder auch verschärfte Geschäftsbedingungen nur dann durchziehen können, wenn sie den Unterschied zu Anbietern, die wesentlich billiger sind, auch begründen können. Das heißt, es ist zu einer sogenannten Be­weislastumkehr gekommen, und es wäre notwendig gewesen, dass die das begrün­den, dass die, die teurer sind, begründen müssen, warum sie die Konkurrenz damit ausschließen können.

 


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