Jetzt ist das wieder gefallen, und das heißt, ganz offensichtlich war da im Hintergrund jemand tätig. Meine Damen und Herren! Das ist natürlich etwas, das wir im Zusammenhang mit Korruption nicht unterstützen können und wollen.
Wieso ist in Deutschland mit einem ähnlichen Rechtssystem wie in Österreich etwas möglich, das bei uns nicht möglich ist? Und außerdem, am Rande fast, keine Kleinigkeit und auch ein Grund, warum wir nicht zufrieden sind mit der Novellierung, ist, dass die Wettbewerbsbehörden nicht ordentlich ausgestattet werden, nicht nach europäischem Standard ausgestattet sind. Wir haben uns das angesehen. 2,4 Millionen € sind zur Verfügung gestellt. Im Vergleich dazu: In den Niederlanden sind es 45 Millionen €. Gut, die Niederlande sind etwas größer. Im Vergleich dazu: Bei den Tschechen sind es 6 Millionen € und in Ungarn 9 Millionen €.
Frau Ministerin, warum ist es in Österreich so schwer, gegen Korruption schärfer vorzugehen? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.13
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Für uns sind wettbewerbsrechtliche Themen einerseits aufgrund von EU-Vorgaben umzusetzen, andererseits stellen sie unsere eigenen Anliegen dar. Im Regierungsprogramm ist eine Evaluierung des Wettbewerbsrechts vorgesehen. Eine solche Evaluierung wurde in der Folge in intensiver Zusammenarbeit von Wirtschaftsministerium und Justizministerium unter Einbeziehung von Bundeswettbewerbsbehörde, Kartellanwälten und weiteren Experten vorgenommen. Die Vorlage, die heute zur Debatte und Beschlussfassung steht, ist das Ergebnis davon.
Es sind zwei wesentliche Änderungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen vorgesehen. Zum einen im Kartellgesetz, da geht es einerseits darum, eine österreichische Bagatellausnahme durch eine entsprechende Gegenausnahme für Hardcore-Kartelle EU-rechtlich anzupassen. Das für mich Wesentlichere aber ist, dass andererseits die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen verstärkt wird, indem wir das Konzept der gemeinsamen Marktbeherrschung der deutschen Gesetzgebung, die sich in dem Punkt sehr bewährt hat, übernehmen.
Entscheidende Bedeutung kommt zum anderen den Verbesserungen im Wettbewerbsgesetz zu. Im Wettbewerbsgesetz werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde gegenüber den Unternehmen, die in Verdacht stehen, Kartellabsprachen zu tätigen, wesentlich erweitert. Wir geben der Bundeswettbewerbsbehörde also neue, noch schärfere Zähne, indem wir sowohl ihre Befugnisse zur Erlangung von Auskünften von Unternehmen deutlich verstärken, als auch die Hausdurchsuchungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde erleichtern beziehungsweise deren Möglichkeiten im Zuge von Hausdurchsuchungen verbessern.
Alles in allem: eine deutliche Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts, wobei der Justizausschuss in jedem Einzelfall die Aufgabe hat, sehr genau zu prüfen, ob Regierungsvorlagen auch tatsächlich den Voraussetzungen und den Grundsätzen unserer Rechtstradition in jedem Einzelfall entsprechen. Wenn das nicht so ist, dann ist es Aufgabe und Verantwortung des Justizausschusses, Abänderungen vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
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