Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 102

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Jetzt ist das wieder gefallen, und das heißt, ganz offensichtlich war da im Hintergrund jemand tätig. Meine Damen und Herren! Das ist natürlich etwas, das wir im Zusam­menhang mit Korruption nicht unterstützen können und wollen.

Wieso ist in Deutschland mit einem ähnlichen Rechtssystem wie in Österreich etwas möglich, das bei uns nicht möglich ist? Und außerdem, am Rande fast, keine Kleinig­keit und auch ein Grund, warum wir nicht zufrieden sind mit der Novellierung, ist, dass die Wettbewerbsbehörden nicht ordentlich ausgestattet werden, nicht nach europäi­schem Standard ausgestattet sind. Wir haben uns das angesehen. 2,4 Millionen € sind zur Verfügung gestellt. Im Vergleich dazu: In den Niederlanden sind es 45 Millionen €. Gut, die Niederlande sind etwas größer. Im Vergleich dazu: Bei den Tschechen sind es 6 Millionen € und in Ungarn 9 Millionen €.

Frau Ministerin, warum ist es in Österreich so schwer, gegen Korruption schärfer vor­zugehen? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.27

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Für uns sind wettbewerbsrechtliche Themen einerseits aufgrund von EU-Vorgaben umzusetzen, andererseits stellen sie unsere eigenen Anlie­gen dar. Im Regierungsprogramm ist eine Evaluierung des Wettbewerbsrechts vorge­sehen. Eine solche Evaluierung wurde in der Folge in intensiver Zusammenarbeit von Wirtschaftsministerium und Justizministerium unter Einbeziehung von Bundeswettbe­werbsbehörde, Kartellanwälten und weiteren Experten vorgenommen. Die Vorlage, die heute zur Debatte und Beschlussfassung steht, ist das Ergebnis davon.

Es sind zwei wesentliche Änderungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen vor­gesehen. Zum einen im Kartellgesetz, da geht es einerseits darum, eine österreichi­sche Bagatellausnahme durch eine entsprechende Gegenausnahme für Hardcore-Kar­telle EU-rechtlich anzupassen. Das für mich Wesentlichere aber ist, dass andererseits die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen verstärkt wird, indem wir das Kon­zept der gemeinsamen Marktbeherrschung der deutschen Gesetzgebung, die sich in dem Punkt sehr bewährt hat, übernehmen.

Entscheidende Bedeutung kommt zum anderen den Verbesserungen im Wettbewerbs­gesetz zu. Im Wettbewerbsgesetz werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbe­hörde gegenüber den Unternehmen, die in Verdacht stehen, Kartellabsprachen zu tä­tigen, wesentlich erweitert. Wir geben der Bundeswettbewerbsbehörde also neue, noch schärfere Zähne, indem wir sowohl ihre Befugnisse zur Erlangung von Auskünften von Unternehmen deutlich verstärken, als auch die Hausdurchsuchungen durch die Bun­deswettbewerbsbehörde erleichtern beziehungsweise deren Möglichkeiten im Zuge von Hausdurchsuchungen verbessern.

Alles in allem: eine deutliche Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts, wobei der Justizausschuss in jedem Einzelfall die Aufgabe hat, sehr genau zu prüfen, ob Regie­rungsvorlagen auch tatsächlich den Voraussetzungen und den Grundsätzen unserer Rechtstradition in jedem Einzelfall entsprechen. Wenn das nicht so ist, dann ist es Aufgabe und Verantwortung des Justizausschusses, Abänderungen vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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