Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 100

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Kollegin Franz hat uns das hier noch einmal erklärt. Mit der Einführung der elektro­nischen Fußfessel im September 2010 wurde ein Meilenstein gesetzt, aber nicht für Sexualstraftäter. Was mich bei der Überprüfung der Faktenlage noch einmal sehr ir­ritiert hat, war, dass der Überwachte, der eine Fußfessel trägt, 22 € pro Tag zahlen muss. 5 € davon bekommt die Technik, und den Rest, also 17 €, erhält der Verein „Neustart“. Genau dieser Verein „Neustart“ war es, der mit seinem Gutachten zum Ent­scheid des Verwaltungsgerichtshofs mitbeigetragen hat.

Ich erinnere an den Fall, dass ein 15-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt worden und der Täter nicht einen einzigen Tag im Gefängnis gesessen ist. Das kann es nicht sein! Das ist eine Verhöhnung des Opfers! (Beifall bei der FPÖ.)

Mein Kollege Christian Lausch hat die Ausschussfeststellung noch einmal angespro­chen, und ich möchte Ihnen schon sagen, dass das ein Vertrauensvorschuss für die Justiz war, den Sie hier jetzt ganz offenkundig missachten. Für mich heißt es: Gerade im Sexualstrafrecht muss der Grundsatz Opferschutz vor Täterschutz lauten. Verge­waltiger, insbesondere von Kindern, Jugendlichen oder gar Behinderten sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

13.06

13.06.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden samt Titel und Eingang in 2089 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 2090 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 2091 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 2092 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Jus­tizausschusses, seinen Bericht 2093 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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