Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 99

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schon von meinem Abgeordneten-Kollegen Maier angesprochen worden. Es geht um die Videoüberwachung in Haftanstalten, die ich für besonders positiv erachte, weil das nicht nur zum Schutz der Häftlinge beiträgt, sondern auch garantiert, dass die Beschäf­tigten und auch die Besucherinnen und Besucher besseren Schutz genießen. Hier ist es gelungen, die Datenschutzkomponente, die bei umfangreichen Videomaßnahmen immer mit im Vordergrund steht, zu respektieren und einzuarbeiten.

Der zweite Aspekt ist das Thema, mit dem wir uns bereits auseinandersetzen. Ich ver­trete da nach wie vor die Meinung, dass wir da so wie in letzter Zeit schon oftmals versuchen, gesellschaftliche Entwicklungen und Phänomene der Gesellschaft aus­schließlich über die strafrechtliche Komponente in den Griff zu bekommen. Ich bin al­lerdings davon überzeugt, dass uns das nicht gelingen wird, obwohl ich mich natürlich nicht dagegen wehre, den Strafrahmen zu erhöhen. Es wird uns jedoch nicht gelingen, ausschließlich dadurch Sexualdelikte zu verhindern. Wir wissen, dass das Phänomene sind, die ihre Ursachen anderswo haben. Daher muss im Vorfeld viel öfter die Frage gestellt werden, was wir dazu tun können, Phänomene dieser Art zu verhindern, um letztendlich Täter nicht lange wegsperren zu müssen.

Ich bin übrigens auch davon überzeugt, dass gerade für Sexualstraftäter eine Haftan­stalt, wo der Umgang mit Gewalt und Sexualität sicher einer eigenen Betrachtung un­terzogen werden muss, nicht wirklich immer auf Dauer der geeignetste Ort ist. Es sind da sehr viele Nebenaspekte und therapeutische Maßnahmen zu berücksichtigen. Letztendlich ist die Lösung, wie wir sie jetzt hier in diesem Gesetzesvorschlag haben, auch aus meiner Sicht die geeignete.

Ich greife gerne auch den Vorschlag des Abgeordneten Steinhauser auf und appelliere noch einmal, darüber zu diskutieren, welche Maßnahmen wir zusätzlich setzen kön­nen, auch wenn natürlich die Polemik und der Umgang damit in der Öffentlichkeit und den Medien dazu geneigt macht, auf diesem Gebiet Schnellschüsse abzufeuern. Ich möchte mehr Verantwortung einfordern und auch darum bitten, bei allem Verständnis für Empörung eine sachliche Diskussion zu ermöglichen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.03.40

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Ich habe heute Ihre Ankündigung ernst genommen und dem Entwurf eines Strafrechtsände­rungsgesetzes mit Spannung entgegengesehen. Ich denke auch, dass der Druck der Öffentlichkeit zu groß geworden ist, sodass es jetzt absolut notwendig wird, eine Ände­rung vorzunehmen.

Zum Gesetz, das wir heute diskutieren, möchte ich Ihnen sagen: Für uns ist ganz klar: Es darf keine Fußfessel für Sexualstraftäter geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Westenthaler hat dies auch schon ausgeführt: Das Rückfallrisiko von Sexual­straftätern ist einfach ungleich höher als bei anderen. Dem muss auch präventiv entge­gengearbeitet werden.

Frau Minister! Ihnen ist wohl klar, dass Sie mehr oder weniger in Kauf nehmen, dass jeder Freigänger auch auf Ihre Kosten geht, und das kann es ja wohl wirklich nicht sein. Sie versuchen, uns hier etwas als großen Wurf zu verkaufen, und übersehen da­bei ganz, dass die Opfer ein Leben lang mit Angst leben müssen. Das reiht sich mei­nes Erachtens in die Tradition ein, dass bei uns in Österreich Täterschutz vor Opfer­schutz geht.

 


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