Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 98

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bekannt. Deswegen ist der Antrag auf gerichtliche Aufsicht meines Erachtens mehr als zu unterstützen, er ist mehr als gerechtfertigt.

Wir diskutieren hier in vielen Bereichen über präventive Maßnahmen. Zum Beispiel beim Alkohol hat man die Strafsätze erhöht, damit die Prävention gewährleistet wird. Dort ist die Prävention überall recht, aber im Bereich des Sexualstrafrechts, wo ein wirklich schlimmes Verbrechen – und ich sage bewusst „Verbrechen“ – in vielen Be­reichen gesetzt wird, ist sie es nicht. Das ist für mich unverständlich, und deswegen ist die Gesetzgebung in diesem Bereich meiner Ansicht nach sehr zu hinterfragen. Ich frage mich, warum es hier keine Prävention gibt, meine Damen und Herren.

Kollegin Franz hat das damit begründet, dass es verfassungsrechtlich bedenklich sei, dass man alle in einen Topf wirft. Meine Damen und Herren! Mir ist lieber, dass es im Sexualstrafbereich etwas mehr Prävention gibt und dadurch ein paar Straftaten verhin­dert werden, als Täter zu schützen.

Ich komme zum nächsten Punkt. In dieselbe Richtung geht der Antrag des BZÖ, und zwar betreffend § 220b StGB, das Tätigkeitsverbot von sexuellen Straftätern in gewis­sen Bereichen, nämlich dort, wo es um Kinder geht. Es geht da um die Kinderschän­der. Meine Damen und Herren! Ich glaube, dort muss man mit aller Schärfe hineinfah­ren. Dort ist es gerechtfertigt, extreme Maßnahmen zu setzen. Wir müssen schauen, dass Sexualstraftäter und Kinderschänder nicht mehr in die Nähe von Kindern kom­men.

Sie können sich erinnern: Ich habe vor einigen Jahren, ziemlich am Anfang der Ge­setzgebungsperiode, hier schon einmal ein Beispiel aus diesem Bereich gebracht. Sie können es nachlesen. In Bregenz, in einer großen Siedlung, ist ein Sexualstraftäter, ein Kinderschänder, der freigelassen worden ist, wieder in den Kindergärten und Schulen herumgegeistert. Er hat dort dann wieder Kinder angesprochen und es ist dann wirklich wieder zu einem Übergriff gekommen. Dieser Täter sitzt jetzt, aber nur mit Hilfe der Eltern, die aufmerksam aufgepasst haben, und so sind wir draufgekommen, dass die­ser Herr schon mehrfach vorbestraft war. Dadurch hat man ihn ein bisschen über­wacht, obwohl es damals nicht ganz legal war. Aber die Eltern haben mitgeholfen, es hat viele Leute gegeben, die sich eingebracht haben, und man hat diesen Täter wieder überführen und beweisen können, dass er Kinder sexuell belästigt hat und es sogar zu sexuellen Übergriffen gekommen ist.

Meine Damen und Herren, deswegen eine ganz klare Sache: Tagesordnungspunkt 6 bekommt volle Befürwortung von uns. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wenn wir die anderen beiden Punkte, die sich mit der Fußfessel für Sexualstraftäter befassen, TOP 7 und TOP 8, anschauen, dann ist das ebenfalls eine klare Sache. Ich habe das ja schon vorhin angesprochen: Fußfessel für Sexualstraftäter, speziell für Kinderschänder – auf jeden Fall Nein. Da ist keine Abschreckung gegeben. Das sind keine Präventivmaßnahmen, das lehnen wir ganz klar ab. Deswegen wird das Team Stronach dem BZÖ-Antrag in diesem Punkt zustimmen. Das BZÖ hat da eine gute Idee, die ich, als ich noch beim BZÖ war, dort immer schon propagiert habe, aufge­nommen, und ich finde das positiv. Und deswegen wird das Team Stronach dem ganz klar zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

13.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Fazekas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.00.56

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es gibt zwei Aspekte dieses Gesetzespakets. Der eine ist


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