Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 97

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terzuführen, und begrüßt daher die Vorschläge der Frau Bundesministerin für Justiz, die eine Reform des StGB angekündigt hat. Es sollen dabei, wie wir erfahren haben, die Mindeststrafandrohungen und anderes erhöht werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte das persönlich, näm­lich in Kenntnis parlamentarischer Anfragebeantwortungen, für absolut notwendig. Wenn ich mir die Verfahrensläufe und die Gerichtserkenntnisse bei Vergewaltigungen ansehe, dann verstehe ich nicht, warum es zu teilbedingten oder bedingten Strafen in Österreich kommen kann. Ich verstehe nicht, warum die unabhängige Justiz die be­stehenden Strafsätze nicht ausnützt. Gerade das, Frau Bundesministerin, führt in Ös­terreich zur Kritik an der Justiz.

Kollege Steinhauser hat in seinem Debattenbeitrag auf etwas ganz Wesentliches ver­wiesen: Wir setzen uns zu wenig mit der Situation der Opfer auseinander. Ich glaube, im Zuge einer justizpolitischen Debatte werden wir auch das tun müssen.

Ich komme kurz zum Thema Videoüberwachung. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass es hier zu einer klareren, restriktiveren Re­gelung gekommen ist, dass dem Gutachten und der Stellungnahme des Datenschutz­rates in dieser Frage gefolgt wurde, und, was für die Vollzugsbeamten besonders we­sentlich ist, dass eine Videoüberwachung zur Leistungskontrolle der Strafvollzugsbe­amten untersagt ist.

Ich möchte mich namens des Datenschutzrates recht herzlich dafür bedanken, dass unsere Vorstellungen aufgenommen worden sind, und ich möchte mich auch bei den Mitgliedern des Datenschutzrates, insbesondere bei meinen Stellvertretern, dem Kolle­gen Herbert von der Freiheitlichen Partei und Herrn Univ.-Prof. Baumgartner von der Österreichischen Volkspartei, bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

12.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.55.23

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Bundesminister, falls Sie es noch nicht gemerkt ha­ben: Wir sind sechs Fraktionen und die Minister melden sich normalerweise nach Ende der Diskussionsrunde zu Wort. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Das ist Usus in diesem Haus. Ich sage es Ihnen noch einmal. Vielleicht schaffe ich es künftig, bei meinen Redebeiträgen dementsprechend zu argumentieren, dass Sie dann direkt noch auf mich eingehen werden.

Meine Damen und Herren! Vielleicht zum Tagesordnungspunkt 4 zuerst das Positive: Die bessere Überwachung in den Haftanstalten mit Video finden wir gut. Da hätten wir auch zugestimmt, wenn es ein eigener Punkt gewesen wäre; genauso die Anhebung der Strafsätze bei Sexualstrafdelikten, da hätten wir auch gerne zugestimmt. Aber das Negative – und das ist hier schon in mehreren Diskussionen gefallen – ist diese Fuß­fessel. Ich frage mich schon, wo da die Abschreckung für gewisse Täter ist, wenn man heute eine Fußfessel erhält, dann heimgeht und gemütlich sein Leben weiterführt wie eh und je, vielleicht mit der kleinen Einschränkung, dass man nicht überall hingehen kann, wo man hingehen möchte.

Die Abschreckung bleibt da schon auf der Strecke und darum finde ich das sehr be­denklich, gerade bei Sexualstraftaten, wo es bei mir keinen Pardon gibt. Dass hier Fußfesseln eingesetzt werden, das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren. Das gehört ganz klar abgelehnt. Deswegen werden wir diesem Punkt nicht zustimmen, auch wenn positive Aspekte in diesem Tagesordnungspunkt drinnen wären.

Ich möchte zu Punkt 5 kommen, zum Antrag der Kollegin Haubner. Über die Rückfall­quote bei Sexualstraftätern muss man ja nicht diskutieren. Die ist sehr hoch. Das ist


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