Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 96

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nen Auflagen erteilt werden, wie zum Beispiel dass verpflichtend eine Therapie absol­viert werden muss oder auch die Schadenswiedergutmachung. All das kann als Aufla­ge erteilt werden.

Herr Abgeordneter Westenthaler, wir haben das ja schon im Justizausschuss bespro­chen, wo Sie vorgeschlagen haben, dass man diese Auflagen auch nach der vollen Verbüßung der Haftstrafe ermöglichen können muss. Ich habe Ihnen damals schon ge­sagt, dass es da meines Erachtens vor dem Hintergrund der Europäischen Menschen­rechtskonvention und des österreichischen Verfassungsrechtes Bedenken gibt. Ich sage jetzt noch einmal, weil Sie wieder darauf hingewiesen haben, dass ein lebenslan­ges Tätigkeitsverbot sinnvoll ist: Die Möglichkeit ist ja vorgesehen und ich halte es im Gegensatz zu Ihnen für gut, dass das der Richter oder die Richterin im Einzelfall ent­scheidet, ob ein lebenslanges Tätigkeitsverbot verhängt werden soll.

Auf eines möchte ich im Zusammenhang mit der Gewährung von Fußfesseln an Se­xualstraftäter noch hinweisen: Ich glaube, man muss sehen – und das bleibt sehr häu­fig unerwähnt –, dass ja heute schon Richter und Richterinnen die Möglichkeit haben, im Urteil den Ausschluss der Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrests festzulegen. Also das geht jetzt schon, dass das ein Richter im Urteil ausdrücklich aus­schließt.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch festhalten, dass sich die Fußfessel als Vollzugs­form absolut bewährt hat. Das zeigt auch eine im Herbst vorgestellte Evaluierungs­studie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, die auch dem Parlament über­mittelt wurde. Fast 1 100 Personen haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil ihrer Haft im elektronisch überwachten Hausarrest absolviert. Rund 200 Per­sonen sind derzeit Fußfesselträger. Das entspricht der Größe einer mittelgroßen Haft­anstalt. Wenn wir schon bei den Zahlen sind, möchte ich erwähnen, dass von diesen 1 100 Fußfesselträgern nur knapp über 20 Sexualstraftäter waren. (Abg. Ing. Westen­thaler: Das waren 20 zu viel!) Also schon bisher wurde sehr rigide bei der Gewährung von Fußfesseln für Sexualstraftäter umgegangen. Es wurden schon bisher sehr stren­ge Kriterien angelegt. Von den Sexualstraftätern, denen die Fußfessel gewährt wurde, wurde kein Einziger einschlägig rückfällig – auch das möchte ich hier erwähnen. Ins­gesamt ist es so, dass in nur 44 Fällen, damit in weniger als 5 Prozent, der elektronisch überwachte Hausarrest vorzeitig abgebrochen werden musste.

Ich denke, dass diese Zahlen sehr gut belegen, wie sorgsam mit dieser speziellen Form des Strafvollzuges umgegangen wird. Mit der heutigen Beschlussfassung tragen Sie auch dazu bei, notwendige Korrekturen zu schaffen, ohne dass das Gesamtsys­tem infrage gestellt wird.

Hohes Haus! Als Justizministerin kommt mir auch die ganz zentrale Aufgabe zu, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu sichern und zu bewahren. Dazu zählt der Respekt vor der unabhängigen Rechtsprechung. Dazu zählt aber auch die Anerkennung der schwierigen, sehr verantwortungsvollen und leider auch oft sehr undankbaren Aufgabe des Strafvollzugs und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sollten daher vermei­den, Ängste zu schüren oder pauschale Kritik an Einzelfällen zu üben, die wir aus der Ferne oft nur sehr, sehr schwer beurteilen können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


12.52.39

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns heute hier in ei­ner justizpolitischen Debatte, die weit über diesen Tagesordnungspunkt hinausgeht. Die sozialdemokratische Fraktion erachtet es für absolut notwendig, diese Debatte wei-


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