nen Auflagen erteilt werden, wie zum Beispiel dass verpflichtend eine Therapie absolviert werden muss oder auch die Schadenswiedergutmachung. All das kann als Auflage erteilt werden.
Herr Abgeordneter Westenthaler, wir haben das ja schon im Justizausschuss besprochen, wo Sie vorgeschlagen haben, dass man diese Auflagen auch nach der vollen Verbüßung der Haftstrafe ermöglichen können muss. Ich habe Ihnen damals schon gesagt, dass es da meines Erachtens vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und des österreichischen Verfassungsrechtes Bedenken gibt. Ich sage jetzt noch einmal, weil Sie wieder darauf hingewiesen haben, dass ein lebenslanges Tätigkeitsverbot sinnvoll ist: Die Möglichkeit ist ja vorgesehen und ich halte es im Gegensatz zu Ihnen für gut, dass das der Richter oder die Richterin im Einzelfall entscheidet, ob ein lebenslanges Tätigkeitsverbot verhängt werden soll.
Auf eines möchte ich im Zusammenhang mit der Gewährung von Fußfesseln an Sexualstraftäter noch hinweisen: Ich glaube, man muss sehen – und das bleibt sehr häufig unerwähnt –, dass ja heute schon Richter und Richterinnen die Möglichkeit haben, im Urteil den Ausschluss der Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrests festzulegen. Also das geht jetzt schon, dass das ein Richter im Urteil ausdrücklich ausschließt.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch festhalten, dass sich die Fußfessel als Vollzugsform absolut bewährt hat. Das zeigt auch eine im Herbst vorgestellte Evaluierungsstudie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, die auch dem Parlament übermittelt wurde. Fast 1 100 Personen haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil ihrer Haft im elektronisch überwachten Hausarrest absolviert. Rund 200 Personen sind derzeit Fußfesselträger. Das entspricht der Größe einer mittelgroßen Haftanstalt. Wenn wir schon bei den Zahlen sind, möchte ich erwähnen, dass von diesen 1 100 Fußfesselträgern nur knapp über 20 Sexualstraftäter waren. (Abg. Ing. Westenthaler: Das waren 20 zu viel!) Also schon bisher wurde sehr rigide bei der Gewährung von Fußfesseln für Sexualstraftäter umgegangen. Es wurden schon bisher sehr strenge Kriterien angelegt. Von den Sexualstraftätern, denen die Fußfessel gewährt wurde, wurde kein Einziger einschlägig rückfällig – auch das möchte ich hier erwähnen. Insgesamt ist es so, dass in nur 44 Fällen, damit in weniger als 5 Prozent, der elektronisch überwachte Hausarrest vorzeitig abgebrochen werden musste.
Ich denke, dass diese Zahlen sehr gut belegen, wie sorgsam mit dieser speziellen Form des Strafvollzuges umgegangen wird. Mit der heutigen Beschlussfassung tragen Sie auch dazu bei, notwendige Korrekturen zu schaffen, ohne dass das Gesamtsystem infrage gestellt wird.
Hohes Haus! Als Justizministerin kommt mir auch die ganz zentrale Aufgabe zu, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu sichern und zu bewahren. Dazu zählt der Respekt vor der unabhängigen Rechtsprechung. Dazu zählt aber auch die Anerkennung der schwierigen, sehr verantwortungsvollen und leider auch oft sehr undankbaren Aufgabe des Strafvollzugs und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sollten daher vermeiden, Ängste zu schüren oder pauschale Kritik an Einzelfällen zu üben, die wir aus der Ferne oft nur sehr, sehr schwer beurteilen können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
12.52
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns heute hier in einer justizpolitischen Debatte, die weit über diesen Tagesordnungspunkt hinausgeht. Die sozialdemokratische Fraktion erachtet es für absolut notwendig, diese Debatte wei-
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