Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 106

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keine Kartelle, aber wir wollen sie auch international nicht, besonders dann, wenn sie zum Schaden der Österreicher sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Um noch einmal auf das Gesetz zurückzukommen: Selbstverständlich wollen wir mehr Transparenz, selbstverständlich wollen wir, dass Kartelle in Österreich abgeschafft werden. Man darf aber nicht vergessen, dass auch Unternehmen, die marktbeherr­schend sind, wie ein Kartell wirken. Ein Unternehmen, das die Möglichkeit hat, den Preis zu diktieren, wirkt wie ein Kartell – egal, ob sich mehrere Unternehmen zusam­menschließen oder ob das alles unter einem Dach geschieht. Letztlich finde ich es sehr begrüßenswert, dass man einmal schaut, ob die Kosten, die weiterverrechnet werden, auch angemessen sind.

Allerdings – und da sind wir schon wieder bei der Kritik an diesem Gesetz –: Hier steht „angemessen“. – Aber wer weiß, was angemessen ist? Wenn Kosten zum Beispiel vom Netzbetreiber oder vom EVU an den Konsumenten weiterverrechnet werden, was ist dann angemessen? Wer entscheidet das? Das steht nicht im Gesetz, da steht nur „angemessen“.

Was Ausschreibungen betrifft: Es gibt ja vom Rechnungshof seit Jahren Kritik, die wie folgt lautet: Wenn der Private etwas baut oder macht, kostet es 100 Prozent. Wenn es der staatsnahe Betrieb macht, kostet es 150 Prozent, und wenn es die öffentliche Hand macht, kostet es 200 Prozent. – Das ist das Problem. Es gibt ja – und das wissen wir alle – bei Ausschreibungen sogenannte Gefälligkeitsangebote, wo der eine, der die Ausschreibung will, einen anderen beauftragt, ein Gefälligkeitsangebot zu legen; dann kommen diese Preise zustande.

Wenn wir dem Rechnungshof Glauben schenken, gehen in Österreich jedes Jahr 26 Milliarden € dafür drauf, dass Kartelle gebildet werden, Absprachen getroffen werden, Korruption stattfindet und alle diese Dinge. 26 Milliarden €! Wenn wir nur 20 Prozent davon für den Staatshaushalt lukrieren könnten, dann könnten wir all die Dinge sanieren, die wir sanieren wollen, von der Bildung angefangen bis zur Gesund­heit und so weiter. (Abg. Dr. Bartenstein: Wo haben Sie diese Zahl her?)

Das heißt, wir müssen noch einen sehr langen Weg gehen. Selbstverständlich ist die­ses Gesetz gut, es ist ein erster Schritt, es bringt mehr Transparenz, wir begrüßen das. Ich teile über weite Strecken auch die Bedenken vom Kollegen Westenthaler, selbst­verständlich müssen wir da noch aktiv werden. Vor allem müssen wir auch die ganz großen Kartelle einmal angehen, denn da geschieht sehr viel, das den Bürger letztlich belastet. Da dürfen wir nicht den Kopf in den Sand stecken, nur weil es ein interna­tionales Problem ist, da müssen wir unsere Stimme erheben. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Dr. Bartenstein: Wo haben Sie die 26 Milliarden her?)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


13.28.33

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Ich beschäftige mich heute mit dem Kraftfahrzeugsek­tor-Schutzgesetz. Das ist eine wichtige Maßnahme, die für die österreichischen Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten entsprechende Rechtssicherheit darstellt.

Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, dass ein Kfz-Händler oder eine Werkstätte, wenn sie einen Markenvertrag haben wollen, vertraglich entsprechende Bedingungen einzugehen haben. Diese sind meist mit hohen Investitionserfordernissen verbunden und stellen auch ein entsprechendes kaufmännisches Risiko dar.

Auf europäischer Ebene hat es durch die Händlerverbände entsprechende Bemühun­gen gegeben, diese Gruppenfreistellungsverordnung zu schaffen. Das ist auch gelun-


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