bürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (2043 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.
15.51
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es geht in dieser gemeinsamen Debatte jetzt um zwei Tagesordnungspunkte, nämlich zum Ersten um Tagesordnungspunkt 15, der eine Erleichterung für die Bürger bringt. Es geht darum, dass jeder dort, wo auch immer er hinzieht, überall seine Standesurkunden bekommen kann. Jeder, der schon mehrfach seinen Wohnsitz gewechselt hat, weiß, wie schwierig es ist, ein Dokument, das man für das eine oder andere braucht, zu bekommen. Man muss unter Umständen eine Odyssee über mehrere Gemeindeämter oder Bezirksverwaltungsbehörden hinter sich bringen. Das wird jetzt vereinheitlicht.
Es hat Bedenken gegeben, dass in datenschutzrechtlicher Hinsicht Missbrauch betrieben werden kann. – Ja, Missbrauch mit Daten kann immer betrieben werden, aber das ist bei jeder Straftat so, das wird man insgesamt nicht ausschließen können. Es kommt nur darauf an, wie die Kontrollmechanismen ausgestaltet sind. Diesbezüglich gab es Bedenken, aber ich glaube, in der Ausschusssitzung hat der zuständige Abteilungsleiter des Bundesministeriums sämtliche Bedenken ausräumen können. Es soll dafür gesorgt werden, dass jeder Zugriff, der gemacht wird, entsprechend nachverfolgt und nachvollzogen werden kann.
Dass die Begründung für die Eingabe dabei ist, bedeutet, dass man aus den Missbrauchsfällen, die es in der Vergangenheit bei automatisationsunterstützten Daten bereits gegeben hat, im Bereich der Exekutive zum Beispiel, gelernt hat, dass man die Sicherheitsmaßstäbe, die bereits angewendet werden, auch hier darübergestülpt hat. Das heißt, das Innenministerium hat als Zentrale volle Kontrolle.
Der nächste Punkt, der hier behandelt wird und bezüglich dessen sich der Ausschuss zu keiner Mehrheit durchringen konnte, ist die Frage der Begünstigung bei Staatsbürgerschaftsverleihungen. Wir sagen, für uns ist die zehnjährige Frist das Entscheidende. Wir wollen keine Aufweichung in die Richtung, dass man vom Recht der Abstammung abweicht und etwas in Richtung Bevorzugung des Geburtsortes macht, es soll bei der derzeit geltenden Regelung bleiben. Wir wollen das Staatsbürgerschaftsgesetz entsprechend verschärft haben, weil wir nämlich in Ergänzung die Staatsbürgerschaft selbst mit gewissen Rechten verknüpfen wollen und müssen. Daher glauben wir, die Staatsbürgerschaft ist ein sehr, sehr hohes Gut, das nicht leichtfertig vergeben werden kann.
Zu anderen Problemen, wonach in Österreich geborene Kinder Schwierigkeiten haben oder Ähnliches, bis hin zum Wahlrecht, ist zu sagen: Wenn man hier geboren wird und mit 16 Jahren wählen gehen kann, dann ist rein mathematisch auch unsere geforderte Zehn-Jahres-Frist erfüllt. Also wenn man die Grundrechnungsarten trotz unserer Bildungspolitik noch beherrscht, ist das überhaupt kein Drama. (Beifall bei der FPÖ.)
15.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. – Bitte.
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