Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 148

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.55.00

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Bevor ich ein paar Sätze zu dieser Gesetzesvorlage sa­ge, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage, mit der das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personen­standsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird (1907 der Beilagen), in der Fassung des Aus­schussberichtes (2042 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage, mit der das Bundesgesetz über die Regelung des Personen­standswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staats­bürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird (1907 der Beila­gen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2042 der Beilagen), wird wie folgt geän­dert:

1. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) entfallen im Inhaltsverzeichnis die Einträge zu §§ 76 und 77 und erhalten die §§ 78 bis 81 die Paragraphenbezeichnung 76 bis 79.

2. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) entfällt in § 11 der Absatz 4 und erhalten die Absätze 5 und 6 die Absatzbezeichnungen „(4)“ und „(5)“.

3. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) wird in § 53 Abs. 7 die Zahl „4“ durch die Zahl „5“ ersetzt.

4. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) wird in § 72 Abs. 1 das Wort „März“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt und folgender letzter Satz angefügt:

„Für die Anwendung des § 177 Abs. 2 ABGB gelten die §§ 7 Abs. 2 und 67 Abs. 5 ab 1. Februar 2013.“

5. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) wird in § 79 in Z 1 das Zitat „Abs. 1 und 4“ durch das Zitat „Abs. 1, 4 und 5“ ersetzt und wird in Z 2 das Zitat „53 Abs. 3“ durch das Zitat „53 Abs. 4“ersetzt.

6. In Art. 2 (Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985) wird in Z 9 in § 64a Abs. 17 nach dem Zitat „§ 64a Abs. 15“ die Wortfolge „in der Fassung des Bundesge­setzes BGBl I. Nr. XXX/2012“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „und Abs. 17“.

7. In Art. 3 (Änderung des Meldegesetzes 1991) wird in Z 30 in § 23 Abs. 13 das Wort „April“ durch das Wort „November“ ersetzt.

8. In Art. 4 (Änderung des Namensänderungsgesetzes) wird in Z 3 in § 11 Abs. 5 das Wort „April“ durch das Wort „November“ ersetzt.

Begründung

In der Ausschussbehandlung des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgeset­zes 2013 wurde das geänderte Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) noch nicht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite