15.55
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich ein paar Sätze zu dieser Gesetzesvorlage sage, möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage, mit der das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird (1907 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2042 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage, mit der das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird (1907 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2042 der Beilagen), wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) entfallen im Inhaltsverzeichnis die Einträge zu §§ 76 und 77 und erhalten die §§ 78 bis 81 die Paragraphenbezeichnung 76 bis 79.
2. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) entfällt in § 11 der Absatz 4 und erhalten die Absätze 5 und 6 die Absatzbezeichnungen „(4)“ und „(5)“.
3. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) wird in § 53 Abs. 7 die Zahl „4“ durch die Zahl „5“ ersetzt.
4. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) wird in § 72 Abs. 1 das Wort „März“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt und folgender letzter Satz angefügt:
„Für die Anwendung des § 177 Abs. 2 ABGB gelten die §§ 7 Abs. 2 und 67 Abs. 5 ab 1. Februar 2013.“
5. In Art. 1 (Personenstandsgesetz 2013) wird in § 79 in Z 1 das Zitat „Abs. 1 und 4“ durch das Zitat „Abs. 1, 4 und 5“ ersetzt und wird in Z 2 das Zitat „53 Abs. 3“ durch das Zitat „53 Abs. 4“ersetzt.
6. In Art. 2 (Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985) wird in Z 9 in § 64a Abs. 17 nach dem Zitat „§ 64a Abs. 15“ die Wortfolge „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I. Nr. XXX/2012“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „und Abs. 17“.
7. In Art. 3 (Änderung des Meldegesetzes 1991) wird in Z 30 in § 23 Abs. 13 das Wort „April“ durch das Wort „November“ ersetzt.
8. In Art. 4 (Änderung des Namensänderungsgesetzes) wird in Z 3 in § 11 Abs. 5 das Wort „April“ durch das Wort „November“ ersetzt.
Begründung
In der Ausschussbehandlung des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 wurde das geänderte Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) noch nicht
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