Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 153

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handelt werden, weil sie im Inland geborene Ausländer sind – so etwas schafft unser derzeitiges Staatsbürgerschaftsgesetz –, und später werden sie dann mühsam und in teuren, langwierigen Verfahren erst eingebürgert.

Daher sind wir der Meinung, dass wir eigentlich mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz das Bodenrecht schaffen sollten, sodass Babys, Kinder, die hier geboren werden, von Eltern, die auf Dauer und legal hier niedergelassen sind, per Geburt die Staatsbürger­schaft bekommen sollten. Aus diesem Grund würden wir die Umsetzung des frei­heitlichen Antrags für einen Wahnsinn halten, für die Einzementierung der jetzt schon bestehenden Diskriminierungen. Der Weg muss ein ganz anderer sein, nämlich Gleich­behandlung von Anfang an für Kinder, die auf Dauer hier leben werden und hier auf die Welt kommen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Rosenkranz:  dass unser Antrag richtig ist!)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


16.13.40

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Bürgermeister freue ich mich besonders, dass mit der heutigen Beschlussfassung zur Einführung eines Zen­tralen Personenstandsregisters auf der einen Seite eine langjährige Forderung der Gemeinden erfüllt wird, auf der anderen Seite natürlich auch ein Arbeitsauftrag aus un­serem Regierungsprogramm.

Ich freue mich deshalb, weil es aus meiner Sicht zu einer wesentlichen Vereinfachung in der Verwaltung kommt und weil es wirklich beträchtliche Vorteile für die Bürger bringt. Sie wissen ja, bisher sind Personenstands- und Staatsbürgerschaftsdaten ent­weder in Buchform oder/und lokal elektronisch verwaltet worden, was bedeutet, dass zwischen den Behörden immer nur schriftlich und in Papierform die Punkte abgearbei­tet und abgehandelt wurden.

Mit der Schaffung des Zentralen Personenstandsregisters und mit der Schaffung der Rechtsgrundlage für ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister wird es langfristig zu ei­ner wesentlichen Reduktion des Verwaltungsaufwands kommen. Für die Bürger be­deutet das: weniger Behördenwege, kürzere Wege zu den Behörden und damit auch ein geringerer Zeitaufwand, um zu den entsprechenden Urkunden zu kommen.

Durch die zentrale Speicherung wird außerdem eine bessere Datenqualität im Hinblick auf Vollständigkeit und Aktualität erwartet, und das muss selbstverständlich auch Ziel einer solchen Maßnahme sein. Daraus erwachsen allerdings den Gemeinden – zumin­dest in der ersten Umsetzungsphase – zusätzliche Kosten, die jetzt schon nur zu ei­nem Drittel durch die Gebühreneinnahmen abgedeckt sind. Ich weise deshalb darauf hin, weil diese Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich von den Gemeinden erledigt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Meines Erachtens gelingt mit dieser Gesetzesän­derung ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform, und ich darf unserer Frau Bundesministerin sehr herzlich dazu gratulieren! (Beifall bei der ÖVP.)

16.16

16.16.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

 


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