Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 152

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regelt das Personenstandswesen. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was da ange­führt ist, aber der Grund für unsere Zustimmung zu dieser Änderung ist, wie schon von den anderen Kollegen gesagt, diese Verwaltungsvereinfachung. Das ist eine Reform, eine Erleichterung für die Bürger. Das kann man ja nur positiv finden, und deswegen sind wir klar dafür.

Zu TOP 16: Dem Antrag der FPÖ werden wir nicht zustimmen. Wir sind schon ein biss­chen kritisch in dem Punkt, dass man die Staatsbürgerschaft nicht verschenken soll, das sehen wir schon auch so (Zwischenruf bei der SPÖ), aber – jetzt kommt der Punkt – der Punkt ist folgender: Wenn eine Familie, die schon lange in Österreich wohnt, sich hier ordentlich verhalten hat und gut integriert ist, mit einem etwa sechs­jährigen Kind um Einbürgerung ansucht – und dieses Beispiel gibt es –, wieso sollen denn die Eltern, wenn sie schon länger, also über zehn Jahre, in Österreich sind, die Staatsbürgerschaft bekommen und das Kind nicht? Also das ist für mich nicht nach­vollziehbar.

Das ist ein Grund dafür, dass wir sagen, wir sind dafür, dass dieses Kind genauso die Staatsbürgerschaft bekommen soll, und ich glaube, das ist auch einfach zu erklären.

Sollte dieses Kind – nachdem es vorzeitig mit sechs Jahren die Staatsbürgerschaft be­kommen hat – im jugendlichen Alter kriminell werden, gibt es ja noch die Möglichkeit des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Davon sollte man vielleicht ab und zu einmal Gebrauch machen, aber grundsätzlich ist die Idee in Ordnung, und deswegen werden wir das so akzeptieren, wie es der Ausschuss vorgeschlagen hat. – Danke. (Beifall der Abg. Kaufmann-Bruckberger.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Ko­run. – Bitte.

 


16.10.47

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Un­sere datenschutzrechtlichen Bedenken zur vorliegenden Gesetzesänderung im Perso­nenstandsgesetz hat mein Kollege Albert Steinhauser schon konkretisiert, ich werde sie nicht wiederholen. Was für uns aber auch ein wichtiger zusätzlicher Punkt ist, wa­rum wir das Personenstandsgesetz in dieser Form nicht annehmen können, ist, dass die Diskriminierung von homosexuellen Partnerschaften fortgeführt und einzementiert wird.

Es ist so, dass hier im Hohen Haus vor zwei Jahren Rot und Schwarz eine Ungleich­behandlung von homosexuellen Partnerschaften geschaffen haben, indem die Ehe nicht geöffnet wurde, indem solche Partner nicht vor das Standesamt treten und eine ganz normale Ehe schließen können. Diese Ungleichbehandlung von homosexuellen Partnerschaften soll nun fortgeführt und einzementiert werden – dagegen sind wir ganz entschieden.

Unserer Meinung nach gibt es keinen sachlichen Grund dafür, dass Menschen, die gleichgeschlechtlich leben und gleichgeschlechtlich lieben, anders und schlechter be­handelt werden sollen, dass kein Zeremoniell vorgesehen ist, dass die Beschränkung auf Amtsräume erfolgen soll und dass sie zum Beispiel nicht vor dem Standesamt ihre Partnerschaft besiegeln können, wie das heterosexuelle Partner auch tun dürfen.

Zweiter und letzter Punkt: Zum Vorschlag der FPÖ ist auf jeden Fall zu sagen, dass es schon seit Jahren konstant so ist, dass mehr als ein Drittel der jährlich eingebürgerten Personen bereits in Österreich geboren ist. Dank unserer antiquierten Gesetzeslage haben wir die Situation, dass wir aus Babys, aus Kindern, die im Inland geboren wer­den, zuerst Ausländer machen, die jahrelang nicht gleichberechtigt sind, nicht gleichbe-


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