Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 151

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Informationsverbundsystemen nie haben, denn wer mit krimineller Energie vorgeht, wird sich auch diese Daten irgendwie verschaffen können. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Trotzdem: Dieser Entwurf, dieses Gesetz ist ein Fortschritt, ist ein Gesetz für die Bürger und für die öffentliche Verwaltung. Stimmen Sie diesem Gesetz zu! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Auch Bürgerinnen !  hast du den Friseur gewechselt?)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler zu Wort. – Bitte.

 


16.06.11

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Kollege Maier hat mich fast wieder ein bisschen verunsichert, denn immer, wenn Kollege Maier seine Versicherung gibt, dass datenschutzmäßig alles in Ordnung ist, muss man das ja grundsätzlich hin­terfragen. Wenn ich an die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung denke: Das war ja kein besonderes Highlight deiner datenschützerischen Tätigkeit, Herr Kollege Maier. Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) – Ja, du bist hinausgegangen, du hast die Flucht ergriffen.

Wir haben dagegen gestimmt, du hast die Flucht ergriffen – das ist der große Unter­schied, und das zeugt nicht nur von Mutlosigkeit, sondern auch von einem seltsamen Verständnis bezüglich deiner Tätigkeit als Vorsitzender des Datenschutzrates. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das sei einmal gesagt, denn das war keine Meisterleistung, dass du uns im Kampf gegen dieses Monster Vorratsdatenspeiche­rung im Stich gelassen hast (Zwischenruf bei der SPÖ), aber das kommt ohnehin noch auf uns zu. Die Glaubwürdigkeit ist jedenfalls dahin, und es wäre auch – ich sage es heute noch einmal – vernünftiger gewesen, diese Position zur Verfügung zu stellen und sie mit einem wirklichen Datenschützer zu besetzen. Das wäre gescheiter gewesen (Beifall beim BZÖ), aber das kommt immer dann, wenn er von Datenschutz spricht.

Wir haben tatsächlich im Ausschuss sehr skeptisch argumentiert, auch aufgrund der Bedenken, die es ja gab, von der Datenschutzkommission, der Rechtsanwaltskammer. Wir stimmen aber heute zu, weil es eine Abwägungsfrage ist, und die Abwägungsfrage ist ganz einfach: Man kann nicht ständig dafür eintreten, dass man für Verwaltungs­vereinfachung und für Bürgerservice ist, für einen wirklichen Fortschritt in diesem Be­reich, und dann aufgrund eines Vielleicht-Argumentes anders entscheiden.

Natürlich ist bei jeglicher Form der elektronischen Datenverarbeitung Missbrauch im­mer möglich. In diesem Fall wurde einiges entschärft beziehungsweise verbessert, was den Datenschutz anbelangt, auch Empfehlungen der Datenschutzkommission einge­baut, daher werden wir heute aus diesen Erwägungsgründen zustimmen, weil es tat­sächlich eine enorme Vereinfachung ist. Ich gebe aber dem Kollegen Steinhauser schon recht: Mit der Versicherung, die Sie uns heute mitgegeben haben, haben Sie sich hinausgelehnt – wie weit, wird man erst sehen.

Wenn es Missbrauch gibt, wird man das dann natürlich entsprechend zu diskutieren haben, aber grundsätzlich ist die Idee dieses Zentralen Personenstandsregisters richtig und eine wirkliche Vereinfachung, daher werden wir heute zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.39

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Auch wir werden TOP 15 zustimmen. Diese Regierungsvorlage


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