Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 164

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, sich umgehend im Rahmen der 15a-Grundversorgungsvereinbarung für die Schaffung bundesweit einheitlicher, klarer Mindeststandards in der AsylwerberInnenunterbringung und -Versorgung einzusetzen, die neben kleineren Unterbringungseinheiten auch mehr Möglichkeiten zur individuel­len Unterbringung je nach Länge des Asylverfahrens, mehr Möglichkeiten der Asylwer­berInnen, eigeninitiativ zu leben (wie eigenständige Essenszubereitung, sinnvolle Be­schäftigungsmöglichkeiten), größere Mobilität, sowie qualifizierte Betreuung und Bera­tung und rasche Übernahme minderjähriger AsylwerberInnen in kindergerechte Lan­desunterbringungen vorsieht.“

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Gut, dass es diese kleine Anpassung der Kostensätze gibt. Damit werden derzeit leider nur Massenquartiere für die Unterbringung möglich sein. Es wäre wünschenswert, dass wir gemeinsam weitere Schritte setzen, damit Menschen auch menschgerecht untergebracht werden, dass wir uns alle unserer politischen Verantwortung bewusst werden und manche von uns aufhören, Bedürftige gegen Bedürftige aufzuhetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung einheitlicher Standards in der AsylwerberInnenunterbringung

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 19 Bericht des Ausschusses für innerer Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1958 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung (2046 d.B.)

Begründung

Die Bemühungen, die Erfüllung der Bundesländer-Quoten bei AsylwerberInnenunter­bringung sicherzustellen brachten vor allem Eines zum Vorschein: Dass es ganz un­terschiedliche Vorstellungen gibt, wie eine Unterbringung, die laut Grundversorgungs­vereinbarung „unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familien­einheit“ zu erfolgen hat, auszusehen hat. Die Bandbreite der zur Verfügung gestellten Unterkünfte reicht von ehemaligen Pensionen über Kasernen und Alm-Gasthöfen bis hin zur Erwägung von Containerlösungen. Einheitliche und klare Standards in der Asyl­werberInnenunterbringung fehlen. Damit überlässt man die Unterbringung und Verpfle­gung der AsylwerberInnen, die in höchstem Maße davon abhängig sind, dem Gutdün­ken der politisch Zuständigen. Das Ergebnis: „Der Regelfall der Unterbringung sind ab­gewohnte und oft sehr abgelegene Gasthöfe oder Pensionen, in denen Asylsuchende oft Jahre ausharren müssen“ beurteilte unlängst Christoph Riedl, Leiter des Flücht­lingsdienstes der Diakonie, die derzeitigen „Unterbringungsstandards“.

Ein erschreckendes Beispiel dafür wozu das führen kann, bot jüngst die „Sonderanstalt Saualm“. Die menschenunwürdigen Zustände in diesem abgelegenen Flüchtlingsquar-


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