tier, führten zuletzt zur Schließung des Heims aufgrund öffentlichen Drucks. Zuvor waren immer wieder Schikanen und Mangelversorgung in der „Sonderanstalt“ deutlich, wie das tlw. schimmlige, abgelaufene Essen, die mangelhaften Sanitäranlagen, unzureichende Beheizung der Räume im Winter und fehlende ärztliche Betreuung. Die Reaktion des für die Unterbringung zuständigen Landeshauptmann Dörfler war: Dort sei „alles in Ordnung“. Auch die Innenministerin fühlte sich für diese eklatanten Missstände im AsylwerberInnenheim in keiner Hinsicht zuständig. Sie antwortete auf eine parlamentarische Anfrage, sie sähe sich weder für die Einhaltung der Menschenwürdigkeit der Unterbringungen in den Ländern, noch für die Kontrolle, ob gewisse Mindeststandards eingehalten werden, zuständig. Dies obwohl der Bund 60% der Kosten der Unterbringung zahlt.
Die organisierte Verantwortungslosigkeit in einem menschenrechtlich so sensiblen Bereich muss endlich ein Ende haben. Klare und für alle verbindliche Standards für die AsylwerberInnenunterbringung und -Versorgung müssen geschaffen werden. Das dient der Transparenz und dem sinnvollen Einsatz von Steuergeld, das für die Grundversorgung herangezogen wird, sowie dem Schutz der AsylwerberInnen.
Eine menschenwürdige Versorgung von AsylwerberInnen sollte hier Rechtssicherheit schaffen und jedenfalls folgenden Mindestkriterien unterliegen:
Kleinere Unterbringungseinheiten bei organisierten Unterkünften
Mehr Möglichkeiten zur individuellen Unterbringung je länger das Asylverfahren andauert
Mehr Möglichkeiten der AsylwerberInnen, eigeninitiativ zu leben und ihren Alltag, der vom Warten bestimmt ist, damit zu strukturieren. Das heißt: Eigenständige Zubereitung des Essens, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen
Qualifizierte Betreuung und Beratung (rechtlich, psychosozial, medizinisch) sind zentral - gerade bei unbegleiteten Minderjährigen oder bei Personen mit Gewalterlebnissen
Unterbringung an öffentlich gut angebundenen oder zentraleren Orten, damit AsylwerberInnen selbständig Zugang haben zu ÄrztInnen, Rechtsberatung und sonstigen Beratungsangeboten
Rasche Übernahme der unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen in entsprechend kindgerechte Länder-Unterbringungen
Auch Christoph Pinter, Leiter des UNHCR-Büros betont, dass bei der Versorgung von AsylwerberInnen „spezielles Augenmerk auf Standort, Ausstattung, Infrastruktur und Betreuung“ zu legen ist. „Dies gilt speziell für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben und in ihrer Entwicklung gefördert werden müssen.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, sich umgehend im Rahmen der 15a-Grundversorgungsvereinbarung für die Schaffung bundesweit einheitlicher, klarer Mindeststandards in der AsylwerberInnenunterbringung und -Versorgung einzusetzen, die neben kleineren Unterbringungseinheiten auch mehr Möglichkeiten zur individuellen Unterbringung je nach Länge des Asylverfahrens, mehr Möglichkeiten der AsylwerberInnen, eigeninitiativ zu leben (wie eigenständige Essenszubereitung, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten), größere Mobilität, sowie qualifizierte Betreuung und Be-
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