Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 172

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Die Energiewirtschaft steht zweifellos vor ganz großen Herausforderungen. Wir erleben einen unglaublichen Wandel im Rahmen der Energiepolitik. Es gibt im Bereich der Er­zeuger völlig neue Strukturen. Das heißt aber auch, dass die Netzbetreiber und die Übertragungsgesellschaften ganz besonders gefordert sind.

Denn: Vor vielen Jahren war es noch nicht so, dass wir viele Windkraftwerke oder viele Photovoltaik-Anlagen hatten, und da war es leicht möglich, den Energieverbrauch auf einfache Art und Weise abzustimmen, was die notwendige Leistung anbelangt, was die Erzeugung von Strom anbelangt. Das ist heute nicht mehr so. Sie können niemals ganz genau vorhersagen, wie stark der Wind wehen wird, wie stark die Sonnenein­strahlung sein wird, weil es immer auch Wolkenbeschattung gibt.

Und wenn Sie daran denken, dass wir mit dem neuen Ökostromgesetz eine installierte Leistung im Bereich der Windkraft von 4 000 Megawatt in Ostösterreich haben, und wenn Sie weiters daran denken, dass diese Energie, wenn sie nicht gerade abgerufen wird, auch irgendwie gespeichert werden muss, dann ergibt sich daraus denklogisch, dass wir auch die notwendigen Kapazitäten im Netzausbau benötigen. Denn alle bis­herigen Versuche, im Bereich des Neusiedler Sees ein Pumpspeicherkraftwerk zu er­richten, sind natürlich – aus naheliegenden Gründen – gescheitert.

240 Millionen € werden in den Anschluss der Windkraft in Ostösterreich investiert. Ich möchte betonen, dass es notwendig sein wird, sich auch von dem Gedanken zu ver­abschieden, dass die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energie ganz ohne Eingriffe in die Natur erfolgen kann. Das ist nicht möglich. Auch wenn ich Biomasse nutze, ent­steht in einem gewissen Maß Feinstaub. Wenn ich ein Windkraftwerk errichte, dann ist auch das ein Eingriff in die Natur – wobei ich glaube, dass die Raumplanung hier viel besser gestaltet sein muss, denn man kann nicht in jeder Ortschaft ein Windkraftwerk errichten. Da braucht man eine kluge und gute Raumplanung, um so wie auf der Parn­dorfer Platte wirklich konzentriert Windkraftwerke zu errichten.

Die vorliegende Novelle ist eine rein technische Korrektur. Die Bilanzierungsregeln für das Übertragungsnetz werden fixiert. Damit gibt es Rechtssicherheit, und wir werden natürlich diesem Entwurf zustimmen.

Meine Damen und Herren! Ganz zum Schluss: Wir müssen daran denken, dass diese Investitionen in die Erneuerbaren die Netzinfrastruktur unmittelbar betreffen. Wir haben ein regionales und zeitliches Auseinanderklaffen von Erzeugung und Verbrauch. Und wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass in dieser Energiewende, die wir alle wollen, ein vernetztes Denken notwendig ist und dass die Netzbetreiber nicht Gegner dieser Energiewende sind, sondern für uns ganz, ganz wichtige und notwendige Part­ner, damit Österreich seine Abhängigkeit von Öl und Gas auch wirklich reduzieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


17.15.58

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Wir werden der Novelle zum Energielenkungsgesetz in die­ser Form zustimmen. Es handelt sich dabei auch um Formalia.

Ich möchte auf einen Punkt im Energielenkungsgesetz Bezug nehmen, nämlich das Ziel, den lebenswichtigen Bedarf an Energie zu decken. Wenn wir uns die Situation in Österreich anschauen, dann haben wir 320 000 Menschen, die ihre Wohnung nicht warmhalten können. Jetzt, da die kalte Jahreszeit anbricht, ist allseits ein großes The­ma die Energiearmut, die Energiearmut in ihrer sehr, sehr herben Form – ein Thema,


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