Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 174

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„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Deckelung der Kosten für Heiz­mittel von Oktober bis April bei nachgewiesener Bedürftigkeit einzuführen und zusätz­lich eine Maßnahme zu setzen, damit es im Falle eines Zahlungsverzugs von nachge­wiesen bedürftigen Menschen zu keiner Abschaltung seitens der Versorger kommt.“

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(Beifall beim Team Stronach.)

Genau das ist der Punkt! Erstens geht es darum, dass man die Heizkosten deckelt, um zu verhindern – was auch in der Vergangenheit immer wieder passiert ist –, dass gera­de in den Wintermonaten die Heizkosten nach oben gehen, die Kosten für die Heizma­terialien nach oben gehen, und zweitens muss gesichert sein, dass eine Abschaltung durch den Versorger nicht möglich ist.

Wir haben das Problem, dass die EVUs – in Wien und in anderen Teilen Österreichs – einfach abschalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Man kann sich lebhaft vor­stellen, wie es jemandem geht, der ohnehin schon dementsprechende Schwierigkeiten hat und dem dann auch noch der Strom oder die Fernwärme oder sonstiges abge­schaltet oder das Gas abgedreht wird, weil die Rechnung nicht bezahlt werden kann. Das heißt, die Not wird dann noch größer, und letztlich darf es in einem reichen Land wie Österreich nicht sein, dass jemand gerade jetzt, in den Wintermonaten, in einer kalten Wohnung sitzt.

Deshalb dieser Antrag, und ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall beim Team Stro­nach.)

17.21


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhan­delt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Lugar, Kaufmann-Bruckberger, Tadler und Kollegen betreffend Deckelung der Kosten für Heizmittel für bedürftige Menschen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bun­desgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu ge­regelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, geändert wird

In Österreich gibt es immer mehr Menschen, die sich, auch wenn sie vollbeschäftigt tä­tig sind (working poor), die stetig steigenden Energiekosten - insbesondere Heizkosten - in den Wintermonaten nicht mehr leisten können und in kalten Wohnungen leben müs­sen.

So kann es zum Beispiel sein, dass bei einem Einfamilienhaus, mit einem Heizmit­telvorrat im Wert von € 1500 im Oktober, dieser Vorrat Mitte Dezember bereits aufge­braucht ist. Bei Menschen in Wohnungen stellen die Versorger die Lieferung ein. Neue Heizmittel müssen zu diesem Zeitpunkt dann zu wesentlich höheren Preisen einge­kauft werden.

Für viele Menschen in unserem Land (junge Familien, Alleinerziehende, Mindestpen­sionsbezieher) ist das Heizen nicht mehr leistbar. Diese Tatsache ist für ein wohlha­bendes Land wie Österreich nicht tragbar!

 


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