Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 175

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Aus diesem Anlass ist es erforderlich, umgehend eine Deckelung der Kosten für Heiz­mittel für die Wintermonate bei nachgewiesener Bedürftigkeit einzuführen und damit sicherzustellen, dass für diese Menschen von Oktober bis April eine preisstabile Ver­sorgung mit sämtlichen Heizmaterialien gewährleistet ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Deckelung der Kosten für Heizmit­tel von Oktober bis April bei nachgewiesener Bedürftigkeit einzuführen und zusätzlich eine Maßnahme zu setzen, damit es im Falle eines Zahlungsverzugs von nachgewie­sen bedürftigen Menschen zu keiner Abschaltung seitens der Versorger kommt.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


17.21.53

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute eine Novelle zum ElWOG 2010. Dabei geht es, wie von den Vorrednern schon erwähnt wurde, um Klarstellungen hinsichtlich des Regulierungskontos, der Systemnutzungstarife-Verord­nung und Ähnliches. Auch hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften gibt es Än­derungen.

Wir haben im Wirtschaftsausschuss aber auch über das Energielenkungsgesetz disku­tiert, und das stellt ja gemeinsam mit dem Versorgungssicherheitsgesetz und dem Erd­ölbevorratungsgesetz eine wichtige rechtliche Basis für die Versorgung der Bevölke­rung und der Wirtschaft mit Energie in schwierigen Zeiten dar. Ich erinnere an die Gaskrise, an den Gasstreit Russland/Ukraine – da muss die Versorgung sichergestellt werden.

Um dies zu gewährleisten, müssen auch Lenkungsmaßnahmen getroffen werden, wie eben das Energielenkungsgesetz – das wir nicht heute, sondern vielleicht im Jänner per Verordnung beschließen werden –, die Maßnahmen wie eine Verordnungsermäch­tigung für den Wirtschaftsminister beinhalten, die allerdings nur in Abstimmung mit dem Hauptausschuss getroffen werden dürfen. Damit ist auch sichergestellt, dass der Na­tionalrat in die Lenkungsmaßnahmen entsprechend eingebunden ist.

Warum wir heute eine Zweidrittelmehrheit brauchen? – Weil keine Verfassungsbestim­mung im Artikel 10 der Bundesverfassung enthalten ist, brauchen wir eben in diesem Gesetz heute eine Verfassungsbestimmung und damit eine qualifizierte Mehrheit.

Abschließend, meine Damen und Herren: Versorgungssicherheit bedeutet Unabhän­gigkeit vom Ausland, bedeutet Ausbau der erneuerbaren Energie und Ausbau der Ver­sorgungsnetze. Die Netze müssen rechtzeitig auf die neuen Anbieter und Nachfrager abgestimmt werden. Aber eines ist auch klar: Die Energiewende ist kein schlagartiges Umschalten von heute auf morgen, sondern das ist ein Prozess, der im Sinne der Ver­sorgungssicherheit rechtzeitig eingeleitet werden muss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.23

 


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