Aus diesem Anlass ist es erforderlich, umgehend eine Deckelung der Kosten für Heizmittel für die Wintermonate bei nachgewiesener Bedürftigkeit einzuführen und damit sicherzustellen, dass für diese Menschen von Oktober bis April eine preisstabile Versorgung mit sämtlichen Heizmaterialien gewährleistet ist.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend eine Deckelung der Kosten für Heizmittel von Oktober bis April bei nachgewiesener Bedürftigkeit einzuführen und zusätzlich eine Maßnahme zu setzen, damit es im Falle eines Zahlungsverzugs von nachgewiesen bedürftigen Menschen zu keiner Abschaltung seitens der Versorger kommt.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. – Bitte.
17.21
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute eine Novelle zum ElWOG 2010. Dabei geht es, wie von den Vorrednern schon erwähnt wurde, um Klarstellungen hinsichtlich des Regulierungskontos, der Systemnutzungstarife-Verordnung und Ähnliches. Auch hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften gibt es Änderungen.
Wir haben im Wirtschaftsausschuss aber auch über das Energielenkungsgesetz diskutiert, und das stellt ja gemeinsam mit dem Versorgungssicherheitsgesetz und dem Erdölbevorratungsgesetz eine wichtige rechtliche Basis für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Energie in schwierigen Zeiten dar. Ich erinnere an die Gaskrise, an den Gasstreit Russland/Ukraine – da muss die Versorgung sichergestellt werden.
Um dies zu gewährleisten, müssen auch Lenkungsmaßnahmen getroffen werden, wie eben das Energielenkungsgesetz – das wir nicht heute, sondern vielleicht im Jänner per Verordnung beschließen werden –, die Maßnahmen wie eine Verordnungsermächtigung für den Wirtschaftsminister beinhalten, die allerdings nur in Abstimmung mit dem Hauptausschuss getroffen werden dürfen. Damit ist auch sichergestellt, dass der Nationalrat in die Lenkungsmaßnahmen entsprechend eingebunden ist.
Warum wir heute eine Zweidrittelmehrheit brauchen? – Weil keine Verfassungsbestimmung im Artikel 10 der Bundesverfassung enthalten ist, brauchen wir eben in diesem Gesetz heute eine Verfassungsbestimmung und damit eine qualifizierte Mehrheit.
Abschließend, meine Damen und Herren: Versorgungssicherheit bedeutet Unabhängigkeit vom Ausland, bedeutet Ausbau der erneuerbaren Energie und Ausbau der Versorgungsnetze. Die Netze müssen rechtzeitig auf die neuen Anbieter und Nachfrager abgestimmt werden. Aber eines ist auch klar: Die Energiewende ist kein schlagartiges Umschalten von heute auf morgen, sondern das ist ein Prozess, der im Sinne der Versorgungssicherheit rechtzeitig eingeleitet werden muss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.23
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