Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 180

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17.36.47

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch diese Regierungsvorlage werden erstmalig psychische Belastungen als gesund­heitsgefährdende Belastungen am Arbeitsplatz definiert, und wir Grüne begrüßen das ganz ausdrücklich. Ich denke, es war dringend überfällig, auf die jährlich steigende An­zahl von Krankenständen wegen psychischer Erkrankungen zu reagieren, und es war auch mehr als überfällig, den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Österreich zu zeigen, dass wir verstanden haben, welchen Belastungen sie auf dem österreichischen Arbeitsmarkt ausgesetzt sind.

Doch leider muss ich auch sagen, dass ich fürchte, dass die tatsächliche Wirksamkeit dieser Novelle wirklich beschränkt bleiben wird. Diese Novelle hat ganz deutliche Defi­zite, und deshalb möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, den ich bereits im Ausschuss angekündigt habe und der Ihnen schriftlich vorliegt.

Worum geht es dabei? – Eine zentrale Forderung von uns Grünen – aber nicht nur von uns Grünen, sondern auch von Experten und Expertinnen beziehungsweise von zahl­reichen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren –, eine zentrale Forderung also ist die fixe Verankerung von Arbeits- und Organisationspsychologen als Präventivkraft in diesem Gesetz. Wir wollen also die Gleichstellung mit den Arbeitsmedizinern und den Sicherheitsfachkräften, denn nur mit dieser tatsächlichen Beiziehung kann die Prä­ventionsarbeit in diesem Bereich auch erfolgreich sein.

Die in der Novelle jetzt wieder vorgesehene Kann-Regelung ist eigentlich nicht mehr als das, was wir bisher hatten, weil es ja auch schon bisher möglich war, quasi sons­tige Experten beizuziehen. Es liegt jetzt also wieder an den Arbeitgebern, ob sie das tun oder nicht. – Meine Damen und Herren! Ich denke, es macht wirklich Sinn, hier ei­ne verpflichtende Regelung einzuführen.

Ein zweiter wesentlicher Punkt, der natürlich eng mit dem ersten in Zusammenhang steht, ist folgender: Wenn wir dieser Prävention von psychischen Belastungen auch wirklich einen deutlich höheren Stellenwert geben wollen, müssen wir auch die Präven­tionszeiten ausdehnen. Es kommt etwas Neues dazu, man braucht dazu also einfach mehr Zeit, und das wollen wir Grüne – und zwar in allen Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Da gibt es diese Abstufungen, und wir wollen das in al­len Bereichen.

Ein dritter zentraler Punkt, den wir in unserem Abänderungsantrag fordern, ist eine Er­höhung der vorgesehenen Strafen. Es gibt zwar in dieser Novelle eine Erhöhung, aber wieder einmal – wie auch in anderen gesetzlichen Materien – entspricht diese Er­höhung nicht einmal der Inflation seit der letzten Erhöhung. Das heißt, selbst mit Ihrer Erhöhung sind wir noch lange nicht bei dem Wert, der ursprünglich bei diesem Gesetz für Strafen intendiert worden ist. Das, denken wir, ist nicht sehr sinnvoll.

Sie, Herr Minister, sagen, es ist schwierig, wenn so lange nicht an die Inflation ange­passt wurde, das dann auf einmal sozusagen um eine so große Summe anzuheben. – Ja, schon, aber dazu muss ich sagen, ich möchte prinzipiell, dass es überhaupt nie­mals dazu kommt, dass diese Strafen auch ausgesprochen werden.

Ich möchte, dass sich die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Österreich dessen be­wusst sind, dass es auch in ihrem Interesse ist, verantwortungsvoll und vor allem nicht gesundheitsgefährdend mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzugehen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dolinschek.) Leider sind wir noch nicht an diesem Punkt, und manchmal braucht es, denke ich, außer Information und Beratung auch ent­sprechende Strafen, um die Weiterentwicklung zu fördern. Und dann machen Strafen nur Sinn, wenn sie nicht nur ein kleiner Klacks sind.

Meine Damen und Herren, das ist, in groben Zügen erläutert, unser Abänderungsan­trag. Ich muss aber noch eine Sache ansprechen – ich habe das auch schon im Aus-


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