Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 207

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§ 255 Abs. 3a erster Satz verweist auf den konkreten Grenzbetrag, der auch mit ge­sundheitlichen Einschränkungen erreicht werden muss, um eine gesicherte Existenz garantieren zu können und in § 293 Abs. 1 Lit a Sublit. bb ASVG mit € 814,82 festge­legt ist.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


18.20.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße die große Abordnung aus Kärnten, 100 Personen, die den Abgeordneten Obernosterer hier im Parlament besuchen. – Herzlich Willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir behandeln heute zum Ersten das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 mit dem Schwerpunkt der Reform bei den Invaliditätspensionen und zum Zweiten einen um­fangreichen Abänderungsantrag mit sehr wichtigen Maßnahmen, der heute hier einge­bracht wurde. Zum Thema I-Pensionen ist bereits viel gesagt worden, auch von meiner Kollegin Csörgits. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir hier ein Signal setzen und in diesem Bereich in Richtung medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation, Um­schulungsgeld gehen. Es steht das erhöhte Krankengeld zur Verfügung im Bereich der Rehab oder das Arbeitslosengeld plus 25 Prozent im Bereich der Umschulung. Also das ist an und für sich aus meiner Sicht durchaus eine gute Lösung.

Es geht darum, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Das ist das Prinzip die­ses Reformpaketes bei den Invaliditätspensionen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter haben nichts davon, wenn sie durch Krankheit nicht mehr ihrem Job nachkom­men können. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Menschen länger und ge­sünder im Erwerbsprozess zu halten (Beifall bei der ÖVP), daher begrüßen wir diese Maßnahme. Sie ist wichtig für die Betroffenen und auch wichtig für die Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler, weil es, nach einigen Jahren, wenn diese Rehabilitation und auch die Umschulungsmaßnahmen greifen, insgesamt natürlich auch etwas bringt. Wenn Menschen länger in Beschäftigung bleiben, dann tragen Sie natürlich mit ihren Beiträgen dazu bei, dass die Steuereinnahmen in diesem Bereich wieder steigen.

Es gibt eine einheitliche Begutachtungsstelle, ein Kompetenzzentrum wird eingerichtet, insgesamt zwei Stellen, eine bei der Pensionsversicherungsanstalt für den Unselbstän­digen-Bereich, eine bei der gewerblichen Sozialversicherung für die Bauern und die Gewerbetreibenden. Die Sicherstellung der einheitlichen Begutachtungsstandards ist damit gewährleistet. Das war für uns in der Volkspartei immer eine wichtige Kompo­nente, dass nach gleichen Kriterien entschieden wird, wenn jemand eine Invaliditäts­pension oder Erwerbsunfähigkeitspension zugesprochen bekommt. Das heißt, es ist ein gutes Paket.

Die befristete Invaliditätspension unter 50 wird abgeschafft, dazu kommen die Rehabili­tationsmaßnahmen, das Umschulungsgeld.

Ein Punkt, der auch im Paket enthalten ist, ist die Änderung im Nachtschwerarbeitsge­setz für die Berufsfeuerwehren. Berufsfeuerwehren werden in Zukunft in das Nacht­schwerarbeitsgesetz aufgenommen.

Zum Abänderungsantrag habe ich noch ein paar Anmerkungen – Herr Kollege Öllinger ist jetzt leider nicht mehr da –: Also es ist nicht so, dass das wenige kleine Änderungen in diesem Bereich sind. Das sind umfassende Maßnahmen im Bereich der Pflege­freistellung. Erstens: Bei Patchwork-Familien, die nicht im gemeinsamen Haushalt le-


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