§ 255 Abs. 3a erster Satz verweist auf den konkreten Grenzbetrag, der auch mit gesundheitlichen Einschränkungen erreicht werden muss, um eine gesicherte Existenz garantieren zu können und in § 293 Abs. 1 Lit a Sublit. bb ASVG mit € 814,82 festgelegt ist.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
18.20
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße die große Abordnung aus Kärnten, 100 Personen, die den Abgeordneten Obernosterer hier im Parlament besuchen. – Herzlich Willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir behandeln heute zum Ersten das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 mit dem Schwerpunkt der Reform bei den Invaliditätspensionen und zum Zweiten einen umfangreichen Abänderungsantrag mit sehr wichtigen Maßnahmen, der heute hier eingebracht wurde. Zum Thema I-Pensionen ist bereits viel gesagt worden, auch von meiner Kollegin Csörgits. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir hier ein Signal setzen und in diesem Bereich in Richtung medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation, Umschulungsgeld gehen. Es steht das erhöhte Krankengeld zur Verfügung im Bereich der Rehab oder das Arbeitslosengeld plus 25 Prozent im Bereich der Umschulung. Also das ist an und für sich aus meiner Sicht durchaus eine gute Lösung.
Es geht darum, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Das ist das Prinzip dieses Reformpaketes bei den Invaliditätspensionen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nichts davon, wenn sie durch Krankheit nicht mehr ihrem Job nachkommen können. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Menschen länger und gesünder im Erwerbsprozess zu halten (Beifall bei der ÖVP), daher begrüßen wir diese Maßnahme. Sie ist wichtig für die Betroffenen und auch wichtig für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil es, nach einigen Jahren, wenn diese Rehabilitation und auch die Umschulungsmaßnahmen greifen, insgesamt natürlich auch etwas bringt. Wenn Menschen länger in Beschäftigung bleiben, dann tragen Sie natürlich mit ihren Beiträgen dazu bei, dass die Steuereinnahmen in diesem Bereich wieder steigen.
Es gibt eine einheitliche Begutachtungsstelle, ein Kompetenzzentrum wird eingerichtet, insgesamt zwei Stellen, eine bei der Pensionsversicherungsanstalt für den Unselbständigen-Bereich, eine bei der gewerblichen Sozialversicherung für die Bauern und die Gewerbetreibenden. Die Sicherstellung der einheitlichen Begutachtungsstandards ist damit gewährleistet. Das war für uns in der Volkspartei immer eine wichtige Komponente, dass nach gleichen Kriterien entschieden wird, wenn jemand eine Invaliditätspension oder Erwerbsunfähigkeitspension zugesprochen bekommt. Das heißt, es ist ein gutes Paket.
Die befristete Invaliditätspension unter 50 wird abgeschafft, dazu kommen die Rehabilitationsmaßnahmen, das Umschulungsgeld.
Ein Punkt, der auch im Paket enthalten ist, ist die Änderung im Nachtschwerarbeitsgesetz für die Berufsfeuerwehren. Berufsfeuerwehren werden in Zukunft in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufgenommen.
Zum Abänderungsantrag habe ich noch ein paar Anmerkungen – Herr Kollege Öllinger ist jetzt leider nicht mehr da –: Also es ist nicht so, dass das wenige kleine Änderungen in diesem Bereich sind. Das sind umfassende Maßnahmen im Bereich der Pflegefreistellung. Erstens: Bei Patchwork-Familien, die nicht im gemeinsamen Haushalt le-
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