Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 208

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ben, wird jetzt die Pflegefreistellung, der Pflegeurlaub anerkannt. Ein zweiter Punkt ist, dass Stiefeltern, die im gemeinsamen Haushalt leben, auch diese Pflegefreistellung bekommen. Die dritte Maßnahme ist, dass man bei stationären Aufenthalten – und das ist natürlich hier auch mit zu berücksichtigen – von Kindern bis zum zehnten Lebens­jahr Pflegeurlaub bekommt.

Also das ist schon ein sehr großes Paket, und es gibt auch weitere Maßnahmen im Ar­beitsmarktbereich, die notwendig sind, nämlich Kurzarbeitsbeihilfen, die für das kom­mende Jahr im AMS-Gesetz geregelt werden. Das wird verlängert auf maximal 24 Mo­nate, und die erhöhte Beihilfe steht ab dem fünften Monat zur Verfügung, statt bisher ab dem siebenten Monat. Bereits angesprochen wurden die Auflösungsabgabe Bauar­beiter, eine Sozialpartnerlösung in diesem Bereich, und die Umstellung des Urlaubs­jahres auf das Kalenderjahr in jenen Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt; das kann jetzt auch einzelvertraglich geregelt werden. – Also diese Dinge muss man hier schon auch erwähnen.

Das ist ein Paket, das wichtig ist, das notwendig ist. Wir stehen dazu. Ich bedanke mich auch bei allen, die hier mitgearbeitet haben, vor allem auch in den letzten Tagen. Frau Kollegin Csörgits, dir gebe ich diesen Dank auch gerne zurück, ein Dank auch an das Kabinett und an den Herrn Bundesminister!

Ich meine, insgesamt sind das wichtige Maßnahmen, die uns zum einen weiterbringen im Bereich der Invaliditätspensionen und zum anderen helfen, auf die Gegebenheiten, die wir aktuell auf dem Arbeitsmarkt haben, zu reagieren und im Bereich der Pflegefrei­stellung eine gute Situation für unsere Familien zu schaffen. Heute ist ein guter Tag für die Familien, wir beschließen die gemeinsame Obsorge und auch die Pflegefreistel­lung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.25.18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseher auf der Galerie! Ziel des Sozial­rechts-Änderungsgesetzes 2012 ist der Ersatz der befristeten Invaliditätspension. Mit dem Gesetzentwurf soll der Zugang weiter eingeschränkt werden, mittel- und langfris­tig, damit die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung gewährleistet ist. Die befristete Invaliditätspension wird sozusagen aufgesplittet in ein Umschulungsgeld beziehungsweise in ein Rehabilitationsgeld, beziehungsweise sie wird dadurch ersetzt. Die Art der Unterstützung wird auch davon abhängig gemacht, ob Umschulungen jetzt notwendig sind oder andere Angebote und Maßnahmen zur beruflichen Wiedereinglie­derung zweckmäßig und zumutbar sind.

Zuständig für die berufliche Rehabilitation und für das Umschulungsgeld wird laut die­sem Gesetzentwurf das AMS sein. Zuständig für die medizinische Rehabilitation wer­den die Krankenversicherungsträger sein. Der Herr Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz erwartet sich dadurch beträchtliche Einsparungen in diesem Bereich. Ich hoffe, das trifft auch zu. Es ist einiges positiv zu bewerten in diesem Be­reich. Das sage ich auch einmal. Vor allem einheitliche Standards bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von beeinträchtigten Menschen im ASVG, BSVG, GSVG in diesem Bereich finde ich gut. Und vor allem die Einbeziehung der Leute von der Berufsfeuer­wehr ins Nachtschwerarbeitsgesetz ist auch sehr positiv zu bewerten.

Also einiges in diesem Gesetzentwurf ist sicherlich positiv zu sehen. Ob die gewünsch­ten Maßnahmen schlussendlich auch zum Ziel führen, werden wir sehen. Es ist weiter daran zu arbeiten. Rehab und Umschulungen allein werden aber nichts bringen, Herr


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