Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 222

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Bisher waren Ziviltechniker, also Architekten und Architektinnen und Ingenieurkonsu­lenten und Ingenieurkonsulentinnen, in einem kammereigenen Pensionsversicherungs­system versichert. Langfristig wäre das nicht mehr tragbar gewesen. Es gab keinen Bundeszuschuss zum Ziviltechnikerfonds. Außerdem kam es durch Baumeister- und Ingenieurbüros zu unterschiedlichen Pensionsversicherungen, woraus sich Wettbe­werbsnachteile ergeben haben. Bis dato erworbene Anwartschaften auf Pflichtpraxis­zeiten waren verloren. Diese Ungleichbehandlung sowie bestehende Probleme lösen wir mit diesem Gesetz.

Was heißt das? – Ab dem Jahr 2013 sollen nun die Ziviltechniker und die Ziviltechnike­rinnen in das Pensionssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen übergeführt werden. Das bestehende Vermögen des Pensionsfonds der Bundeskammer der Archi­tekten und Ingenieurkonsulenten soll in die Sozialversicherung der gewerblichen Wirt­schaft übertragen werden. Der bestehende Sterbekassenfonds wird aufgelöst. Für das Bundesbudget bedeutet das eine einmalige Entlastung in der Höhe von 215 Millio­nen €. Laut Prognose kommt es erst ab dem Jahr 2044 zu einer Belastung des Bun­deshaushaltes, die sich aus einer Finanzlücke im Pensionsfonds der Architekten und Ingenieurkonsulenten ergibt.

Gleichzeitig ändern wir mit diesem Gesetz auch die Regelung für eingetragene Partner und Partnerinnen, die in Zukunft als Familienangehörige gewertet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über diese Gesetzesänderung, vor al­lem freue ich mich aber, dass alle hier im Hohen Haus diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei den Grünen: Sehr harmoniebedürftig!)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. 3 Minuten. – Bitte.

 


19.15.29

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Kollege Spindelberger, auch wir Freiheitlichen bekennen uns natürlich zum Umlagesystem für Pensionen.

Wir bekennen uns aber auch zur zweiten und dritten Säule in diesem Land. Wenn Sie sich etwas zurückerinnern, dann werden Sie wissen, wo die Geburtsstunde des Pen­sionskassensystems liegt, nämlich in Oberösterreich. Durch den Zusammenbruch der Voest wären von einem Tag auf den anderen 20 000 Voestler ohne Pensionsanspruch gewesen, und das war die Geburtsstunde des Pensionskassensystems. Deshalb wun­dert es mich auch so, dass es der SPÖ bis heute nicht gelungen ist, diese Abzocke bei den Pensionskassen für die Menschen endlich einmal gesetzlich zu regeln, damit sie nicht wieder jedes Jahr bis zu 50 Prozent Verlust einfahren. Bei der letzten Novel­lierung haben Sie diesen Beweis nicht angetreten. Wir haben deshalb auch dagegen gestimmt – so viel zur Aufarbeitung Ihrer Historie.

Aber jetzt zum aktuellen Antrag: Natürlich werden wir als Freiheitliche der heutigen Re­gierungsvorlage zustimmen. Wir stimmen zu, dass es in Zukunft eine gemeinsame Wohlfahrtseinrichtung für Ziviltechniker, deren hinterbliebene Familienangehörige und eingetragene Partner geben soll.

Derzeit besteht, wie wir wissen, ein eklatanter Wettbewerbsnachteil. Den können wir mit dem heutigen Beschluss endlich beseitigen. Wir können gleichzeitig noch etwas er­ledigen, nämlich die Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen, die auch einer drohen­den Erosion des Berufsstandes der Ziviltechniker entgegenwirken wird.

Letztendlich kann man sagen, dass dieser Schritt, der heute getätigt wird, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Wir haben immer betont, dass wir als Freiheitliche


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