Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 225

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die wir heute diskutieren und überwiegend beschließen werden, nehmen gerade darauf Bezug.

Warum es bei Ihnen, meine Damen und Herren, momentan besonders eilig ist, das ist auch ganz klar. Sie plagt genauso wie auch andere Berufsstände der demographische Prozess. Bei Ihnen ist natürlich das Thema, dass Personen ausweichen können über andere Beschäftigungssysteme, auch ganz klar, und Sie sind natürlich auch von der Fi­nanzkrise gejagt, keine Frage. Die Veranlagungen als solche bringen das nicht mehr, was man sich erwartet hat. Deshalb, denke ich, ist es gerade die Qualität unserer So­zialpolitik, dass man solche Prozesse wahrnimmt und sie in entsprechende geregelte Systeme überführt.

Ich möchte aber auch sagen, dass mir besonders wohltuend erscheint, dass wir heute auch das Urlaubsgesetz gerade zur Pflegefreistellung novellieren. Ich bin auch der Meinung, dass es wenig Sinn macht, darüber zu diskutieren, ob die Kurzarbeitszeit­regelung schon im Ausschuss war oder nicht. Der aktuelle Anlass im Beschäf­tigungsbereich zwingt uns zum Handeln, und wenn sich die Sozialpartner zu dieser Maßnahme gefunden haben, dann dient es Tausenden Menschen. Das ist in Wahrheit das Ziel jeder vernünftigen Staats- und Sozialpolitik. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Prähauser.)

19.25

19.25.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1992 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen.

Die Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 und Artikel 6 bezieht.

Wer diesem Abänderungsantrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.27.2532. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2012 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs-


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