Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 237

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durchaus Sinn, zu schauen, wo man die Strukturen verschlanken kann, wo man even­tuell Doppelgleisigkeiten beseitigen kann.

Ich erinnere mich, dass wir vor etwa vier Jahren monatelang, also wirklich sehr, sehr lang und sehr, sehr intensiv, über die Frage der Konstruktion und der Strukturen dieser Entwicklungsbank gesprochen haben. Ich bin froh, dass wir uns diese Zeit diesmal auch nehmen und nicht jetzt schon bei diesem heutigen Beschluss die Frage der Strukturen mitentscheiden.

Ich denke mir, es ist wichtig, zu garantieren, dass in diesen Strukturen, wie auch immer sie ausschauen mögen, einerseits die entwicklungspolitische Expertise erhalten bleibt. Ohne die wird es nicht gehen, denn nur mit einer starken entwicklungspolitischen Ex­pertise ist auch gewährleistet, dass die Ausfuhrförderung über die Entwicklungsbank ein wirklich kohärentes Instrument im Sinne der Entwicklungspolitik ist. Aus meiner Sicht ist es auch noch sehr wünschenswert, dass die Sozialpartnerinnen und Sozial­partner mit involviert sind.

Darüber hinaus – und das meine ich jetzt nicht nur für die Entwicklungsbank, sondern für das komplette Instrument der Ausfuhrförderung – ist es natürlich auch sinnvoll, zu schauen, wie weit man nicht im § 1 eine noch stärkere Regelung, als es sie jetzt ein Stück weiter hinten gibt, dahingehend finden kann, wie man wirklich festschreiben und garantieren kann, dass es nicht mit Haftungen des Bundes eventuell zu einer Ver­lagerung von Arbeitsplätzen von Österreich ins Ausland kommt, durch genau diese Projekte, die wir da absichern.

Und so, wie ich mir das im § 1 gut als neue Formulierung vorstellen könnte, glaube ich auch, dass wir an dieser Stelle sehr prominent im Gesetz parallel dazu sicherstellen sollten, dass Österreich seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich von Umwelt, Arbeitsrechten, Menschenrechten wirklich dezidiert nachkommen soll und dabei immer die entwicklungspolitische Kohärenz im Auge haben soll.

Ich bin überzeugt, das sind wirklich Dinge, die durchaus an die Spitze und an den An­fang im Sinne des Zieles eines solchen Gesetzes gehören würden. – Danke sehr. (Bei­fall bei der SPÖ.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.57.57

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geht um die Bilanz­polizei, und da kommt Österreich zu der Ehre, Schlusslicht in der Europäischen Union zu sein, weil nämlich in Österreich als letztem Land die Bilanzpolizei eingeführt wird. Hier wird eine Verordnung umgesetzt, die bereits 2007 schon umgesetzt hätte sein sol­len. Jetzt, ein halbes Jahrzehnt später, ist es endlich soweit. Wir haben eine Vorlage zur Umsetzung vorgelegt bekommen, und ich meine, dabei geht es wieder einmal nur um das Schröpfen der Unternehmer. Aber dazu komme ich dann noch ein bisschen später.

Seit dem Jahre 2007 muss also jedes Land in der Europäischen Union eine Institution ins Leben gerufen haben, die für die Kontrolle von kapitalmarktorientierten Unterneh­men zuständig ist. Und das ist auch gut so. Doch es gibt natürlich immer ein großes Aber. Österreich hat es geschafft, das Vertrauen in börsennotierte Unternehmen lang­fristig zu schwächen. Dieses Vertrauen soll zwar jetzt wieder hergestellt werden, aber wir haben, wie gesagt, ein halbes Jahrzehnt verloren beziehungsweise eben auch ver­schlafen.

 


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