Das alles geschah auch zum Schaden der Unternehmen, denn gerade jetzt in den Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise müssen auch börsennotierte Unternehmen kämpfen. Die Wirtschaftskrise ist ja eigentlich – und das wissen wir – eine Bankenkrise. Dazu müssen wir ja nur zu unseren Nachbarn schauen oder innerhalb der Europäischen Union nach Spanien oder Griechenland. Das sind nur zwei Länder, die bestätigen können, dass wir eine Bankenkrise haben.
Wenn man sich dann auch noch die Börsenentwicklung anschaut, dann muss man feststellen, dass der deutsche DAX zum Beispiel in den letzten fünf Jahren um 8 Prozent gefallen ist, aber der österreichische ATX um 55 Prozent – meine Damen und Herren, ein Minus von 55 Prozent beim österreichischen ATX! Und da muss man dann ganz ehrlich sagen beziehungsweise darf man sich eben auch nicht wundern, dass die Investoren dem österreichischen Börsenmarkt ganz einfach den Rücken gekehrt haben. Und ich glaube auch, dass sich die Bundesregierung da an der Nase zu nehmen hat und sich eingestehen muss, dass eben viele Investoren nach Deutschland oder in andere vertrauenswürdige Märkte abgewandert sind.
Jetzt zurück zum Schröpfen der Unternehmer. Im § 12 heißt es:
„Die voraussichtlichen Kosten für das Folgejahr werden von den einzelnen Unternehmen mittels eines Fixbetrages von 7 500 Euro pro Kalenderjahr sowie durch Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder in der Höhe von 10 000 Euro je Vereinsmitglied pro Kalenderjahr vorfinanziert. Ein allfällig verbleibender Restbetrag ist den Unternehmern gemäß ihrer Börsekapitalisierung von der Prüfstelle anteilsmäßig zu verrechnen.“
Meine Damen und Herren, wie machen das jetzt eigentlich unsere deutschen Nachbarn? Auf die Frage, wer für die Kosten aufkommt, sagt der Vizepräsident der deutschen Bilanzpolizei Axel Berger, die Kosten tragen die Unternehmer. Also das ist gleich wie bei uns. Es gibt allerdings einen Unterschied: Einen der größten Beiträge zahlt die Deutsche Bank, das sind 40 000 €, aber der Mindestbetrag liegt bei 250 € pro Jahr.
Ein weiterer Punkt, der noch erwähnenswert ist, betrifft die Sanktionen, und dazu darf ich Folgendes zitieren.
„§ 13 (1) Wer vorsätzlich entgegen § 4 der FMA oder entgegen § 9 der Prüfstelle eine Auskunft nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder eine Unterlage nicht richtig oder nicht vollständig vorlegt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 € zu bestrafen.“
Auch das handhaben unsere Nachbarn in Deutschland ganz anders. Dort wird nämlich kein Bußgeld verhängt, im Gegenteil: Die eigentliche Strafe ist die Veröffentlichung der Fehler. Und das ist unserer Ansicht nach richtige Transparenz. (Beifall beim Team Stronach.)
Es kann sich kein Finanzvorstand leisten, wenn er diese Position noch weiter innehaben möchte, fehlerhaft zu bilanzieren und dann ganz einfach öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist aber bei uns auch so!) – Ja, aber es gibt trotzdem ein Bußgeld, noch zusätzlich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Ja, aber in Österreich ist es eben auch so, dass man ganz einfach aus parteipolitischen Gründen die Vorstandspositionen besetzt. Ja, das ist eben bei uns in Österreich so! (Abg. Krainer: Bei Magna – oder wo?) Das ist aber wahrscheinlich auch der Grund für hohe Strafen und nicht für Transparenz. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist aber noch völlig unklar, welche Kosten die Unternehmer tatsächlich werden tragen müssen. In Deutschland braucht es ein Budget von 5 Millionen €. Es sind dort rund 23 Mitarbeiter, die 110 Firmen pro Jahr prüfen.
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