Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 261

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen, in 1916 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und Rumänien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 1934 der Beilagen gemäß Arti­kel 50 Abs. 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.18.4143. Punkt

Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfas­sungsgerichtshofes

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 43. Punkt der Tages­ordnung.

Ich muss jetzt um ein bisschen Aufmerksamkeit ersuchen. Das ist ja ein Vorgang, den wir nicht alle Tage haben.

Es liegt der Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol auf Durchführung einer De­batte gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen und ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Bevor wir in die Debatte eingehen, handle ich, glaube ich, im Interesse aller, wenn ich mein Recht gemäß § 59 Abs. 3 in Anspruch nehme und die Redezeit pro Redner auf 5 Minuten limitiere.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


21.20.01

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Anlässlich der Bestellung eines neuen Verfassungsrichters wurde von Personen, die dem Verfas­sungsausschuss angehören, ein Hearing mit den Bewerbern durchgeführt. Zunächst einmal muss man sagen, dass das Hearing bis auf eine Einschränkung von sehr hoher Qualität war. Die Damen und Herren, die sich um diese Position beworben haben, haben alle einen hervorragenden Lebenslauf vorzuweisen gehabt, hätten auch alle die Kompetenz und die Fähigkeit, diese Position auszuüben. Ich glaube, dass die Vor­gangsweise, ein Hearing abzuhalten, gut ist, um einen Eindruck zu gewinnen über die Bewerber, die vorstellig werden.

Ich kann nur feststellen, dass für meine Fraktion Herr Professor Achatz aus Oberöster­reich der beste Kandidat im Hearing war und wir daher diese Kandidatur unterstützen werden. Ich glaube, dass er vor allem auch Kompetenz im Bereich des Steuerrechts gezeigt hat, denn man muss dazusagen, dass jener Kandidat, der aus dem Verfas-


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