sungsgerichtshof ausscheidet, ein Experte im Steuerrecht war, und diese Kompetenz sollte auch weiterhin im Verfassungsgerichtshof vertreten sein.
Ich will aber nicht anstehen, zu sagen, dass auch die anderen Kandidaten hervorragend geeignet gewesen wären, diese Position auszuüben. Unserer Meinung nach ist jetzt die Entscheidung in diese Richtung gefallen, und wir werden diese Kandidatur unterstützen. Auch wenn ich jetzt gehört habe, dass es zu einer geheimen Wahl kommen soll, sage ich das, was beim Hearing aus unserer Sicht herausgekommen ist, offen hier am Rednerpult. (Beifall bei der SPÖ.)
21.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.22
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Ich schließe an die Ausführungen meines Vorredners an: Das Ausscheiden des bisherigen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes Hans Georg Ruppe hat uns die Verantwortung auferlegt, ein neues Mitglied für diese wichtige Institution zu bestellen. Wie bereits angesprochen, hat der Verfassungsausschuss zur Bestellung dieses neuen Mitgliedes ein Gremium einberufen. Dieses ist aus insgesamt 16 Mitgliedern zusammengesetzt worden. Vor zwei Wochen haben sich fünf Bewerber im Rahmen eines Hearings präsentiert. Universitätsprofessor Dr. Markus Achatz als Finanz- und Steuerexperte ist aus diesem Hearing als eindeutiger Favorit hervorgegangen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir seitens der ÖVP diesen Vorschlag unterstützen.
Der Nationalrat hat grundsätzlich das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Drei weitere Mitglieder werden vom Bundesrat bestellt, sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bestellung von Herrn Dr. Achatz ist aus unserer Sicht eine richtige und gute Entscheidung, nicht nur deshalb, weil er auf Grund des Hearings als bester Kandidat hervorgegangen ist, sondern auch deshalb – und auch da schließe ich mich meinem Vorredner an –, weil das von der Kompetenz, von der Expertise und vom Lebenslauf her einen nahtlosen Übergang von Dr. Ruppe zu Dr. Achatz bedeutet.
Der Verfassungsgerichtshof ist eine sehr wichtige und eine unabhängige Institution für unser Land. Es braucht hier jemanden, der mit Erfahrung, mit Expertise, mit Kompetenz, vor allem auch mit Unbefangenheit und Objektivität an diese Sache herangeht. Der Verfassungsgerichtshof nimmt Prüfungen von Gesetzen, von Verordnungen vor, erstellt Bescheide beziehungsweise nimmt Bescheidprüfungen vor. Das ist eine Kompetenz, die für uns eine wesentliche Rolle spielt. Deshalb sind wir der Meinung, dass Herr Dr. Achatz der bestgeeignete Kandidat für diese Position ist. (Beifall bei der ÖVP.)
21.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Ich stelle Ihnen die Uhr so, wie Sie es angegeben haben. – Bitte.
21.24
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Achatz und Oberösterreich wäre an sich eine Argumentation, der sich die Freiheitlichen nahezu blind anschließen könnten, wenn man die Parteigeschichte kennt. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist aber nicht die Begründung dafür, dass wir für diesen Kandidaten, für den bereits genannten Herrn Achatz, sind, der gebürtiger Steirer ist und in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis steht, aber das ist nicht unbedingt ein Vorteil. (Zwischen-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite