Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 269

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Herr Kollege Stefan, über die 20 müsste man sich noch unterhalten, weil ich denke, es macht wahrscheinlich Sinn, die Anzahl derer, die diese Prüfung vornehmen können, mit der Anzahl derer, die eine Gesetzesprüfung vornehmen können, also die 33, zu synchronisieren. Aber wir sind durchaus auch bereit zu sagen, die 33 könnten wir in Richtung 20 verändern. Aber eine Diskussion braucht es da allenfalls – und eine Be­schlussfassung dann auch irgendwann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


22.15.18

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Auch das BZÖ wird diesen Antrag im Ausschuss unterstützen. Wir halten das für vernünftig.

Frau Abgeordnete Fuhrmann, ich glaube wirklich, das haben Sie ein bisschen missver­standen. Es geht hier nicht um einen Akt der Gesetzgebung, denn der österreichische Nationalrat hat überhaupt keine Kompetenz, auf ein Zustandekommen, nämlich inhaltli­ches Zustandekommen, Frau Kollegin Fuhrmann, eines Staatsvertrages in irgendeiner Art und Weise Einfluss zu nehmen. Den schließt die Regierung ab. Das wird auf der EU-Ebene entsprechend ausverhandelt und uns hier in Wahrheit zum Durchnicken vor­gelegt.

Ich glaube, dass es eben etwas anderes ist, ob wir hier ein Gesetz beschließen, das nachfolgend der Verfassungsgerichtshof zu überprüfen hat, oder ob uns hier ein fix und fertig ausverhandelter Staatsvertrag vorgelegt wird, den wir dann durchzuwinken ha­ben. Da ist es mir als Nationalratsabgeordnetem schon wichtig, wenn es Zweifel gibt, dass wir die Möglichkeit haben, vor der Beschlussfassung, also vor der Genehmigung des Staatsvertrages, auch eine Expertise des Verfassungsgerichtshofes einzuholen. Über die Modalitäten kann man diskutieren, aber grundsätzlich halten wir diesen Vor­schlag für vernünftig. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2060/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.16.4845. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird (2068/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 45. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Antragsteller, Herr Abgeordneter Scheibner, erhält als Erster das Wort. – Bitte.

 


22.17.03

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! – Jetzt kann man natürlich sagen, wenn man den Antrag liest, es gibt wichtigere Probleme als die Gelöbnisformel des Bundespräsidenten. Dem stimme ich auch vollkommen zu, aber man kann sich auch darüber den Kopf zerbrechen.

Das ist jetzt wirklich in Entsprechung eines Wunsches eines Bürgers, der sich an uns gewandt hat, dem das aufgefallen ist, dass die Gelöbnisformel des Bundespräsidenten


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