Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 268

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durch den Verfassungsgerichtshof unterziehen kann, wiewohl ich die genannten An­tragslegitimationen nicht teilen kann, weil ich schon glaube, dass der Bundespräsident, der das letztendlich abzuzeichnen hat, wie in Deutschland auch die Möglichkeit haben müsste, das vorweg prüfen zu lassen, ob er es abzeichnen kann.

Aber auch über andere Punkte muss man diskutieren. An sich finde ich es korrekt, dass wir uns über solche Sachen Gedanken machen. Man muss eben die Mehrheiten finden, aber ich würde das unterstützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. – Bitte.

 


22.12.09

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glau­be, in dem Zusammenhang muss man sich schon eine Frage stellen, nämlich: Will man einen Systemwechsel im Vergleich zu der Situation, wie wir sie jetzt haben? Und der Antrag des Herrn Kollegen Stefan würde in letzter Konsequenz so etwas bedeuten. Im schlimmsten Fall könnte man sogar das Szenario zeichnen, dass es zu einer Aus­hebelung der Kompetenzen der parlamentarischen Gesetzgebung kommt, weil der Verfassungsgerichtshof so konzipiert ist, dass die Gesetze im Nachhinein überprüft werden. Er soll diese im Nachhinein überprüfen können, aber die gesetzgebende Ge­walt soll schon beim Parlament bleiben.

Wenn wir so einen Systemwandel in die Wege leiten wollen, dann glaube ich, dass sehr umfassend darüber diskutiert werden muss. Mein Vorredner hat gesagt, dieser Diskussion soll man sich stellen, und das werden wir auch tun. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass es nicht zu einer Abschiebung der politischen Verantwortung kom­men kann, weil es unseres Erachtens natürlich schon so sein muss, dass das Parla­ment weiter die gesetzgebende Gewalt in Österreich behält. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Im Antrag des Kollegen Stefan habe ich nichts davon gelesen, dass der Verfassungs­gerichtshof Gesetze erlässt!)

Und was wir auch vermeiden möchten, ist, dass eine Vorabprüfung in Wahrheit zu ei­nem politischen Instrument degradiert wird, um dann Dinge zu verzögern und zu ver­hindern. Also wie sinnvoll das ist, wird sich dann herausstellen. Wir werden das disku­tieren. (Beifall bei der ÖVP.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


22.13.39

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Stefan, wir unterstützen den Antrag, haben ja auch Ähnliches schon vorgeschlagen.

Frau Kollegin Fuhrmann! Ich glaube, Sie haben den Antrag nicht verstanden, denn es geht ja nicht darum, dass der Verfassungsgerichtshof Gesetze machen soll, sondern es geht darum, dass eben Situationen nicht eintreten, wie wir sie jetzt beim Fiskalpakt haben, nämlich dass Staatsverträge abgeschlossen werden, dass diese dann in Kraft treten, völkerrechtliche Verbindlichkeiten in Kraft treten, der Verfassungsgerichtshof dann zu dem Schluss kommt, dieser Vertrag ist verfassungswidrig, und dann auf der einen Seite weiterhin eine völkerrechtliche Verbindlichkeit besteht und auf der anderen Seite die innerstaatlichen Organe aber aufgrund dieses Verfassungsgerichtshofer­kenntnisses angehalten sind, diese Verträge nicht mehr anzuwenden. Dass das nicht sinnvoll ist und dass man hier eine Veränderung braucht, glaube ich, liegt auf der Hand, und vor diesem Hintergrund ist dieser Vorschlag sinnvoll.

 


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