Die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen beträgt 77. Somit lautet der Vorschlag des Nationalrates für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes auf Universitätsprofessor Dr. Achatz. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, geändert werden (2060/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 44. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
22.09
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag betrifft eine Änderung in der Verfassung, und zwar soll der Artikel 140b dahin gehend geändert werden, dass dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit gegeben wird, Staatsverträge auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, bevor sie in Geltung gelangen. (Unruhe im Saal. – Abg. Kickl: Wie im Wirtshaus! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Konkreter Anlass waren der ESM-Vertrag und der Fiskalpakt, zu denen ja auch Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gerichtet wurden, wo sich möglicherweise herausstellen wird, dass diese in Österreich nicht verfassungskonform zustande gekommen sind, an die wir aber dann im internationalen Bereich, also nach außen hin, vertraglich gebunden sind.
Um diese unbefriedigende Situation in Zukunft nicht zustande kommen zu lassen, sollte es möglich sein, dass 20 Abgeordnete aus dem Nationalrat oder sieben aus dem Bundesrat oder dass eine Landesregierung eben die Möglichkeit haben, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
Auch der Verfassungsgerichtshofpräsident hat sich bereits dafür ausgesprochen, auch der Bundespräsident selbst hätte gerne diese Möglichkeit gehabt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Wir wollen hier eine Rechtsschutzlücke schließen, um so eine möglicherweise innerstaatlich einmal sehr unangenehme Situation zu verhindern. Ich lade Sie daher ein, mit uns diese Verfassungsänderung zu beschließen. (Beifall bei der FPÖ.)
22.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
22.10
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte schon festhalten, dass ich das sehr befremdlich finde, wenn man den demokratiepolitischen Zeigefinger auf irgendeine Bestellung legt, dann eine geheime Wahl verlangt und dann nur mehr zwei Drittel der gesamten Fraktion anwesend sind (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ) und nicht einmal die Klubobfrau bei einem derartigen Antrag mitmacht. Ich finde, das ist demokratiepolitisch verwerflich. Und ich finde es umso mehr verwerflich, dass ein Drittel dieser Fraktion immer ab 21 Uhr nicht mehr im Hause ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
Zum Antrag, den der Kollege Stefan hier vorgebracht hat: Grundsätzlich hege ich dafür sehr viel Sympathie, dass man derartige völkerrechtliche Verträge einer Vorabprüfung
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