Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 275

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Antrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Gegengeschäfte und die Nachverhandlungen zur Stückzahlreduktion im Zusammenhang mit der Beschaf­fung von Luftraumüberwachungsflugzeugen des Typs Eurofighter

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsaus­schuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 4 ÖVP, 3 FPÖ, 1 Grüne, 1 BZÖ, 1 Stronach einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Alle Vorgänge rund um die Anmeldung, Prüfung und Anerkennung von Gegengeschäf­ten im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf inkl. möglicher Einflussnahmen von Verantwortungsträgern der Republik Österreich und den rechtlichen und finanziellen Auswirkungen für die Republik Österreich;

Mögliche Nutzung der Gegengeschäfte für Zahlungen im Interesse von Verantwor­tungsträgern der Republik Österreich, Anmeldern von Gegengeschäften, Lobbyisten oder für andere Umgehungsgeschäfte und

Alle Verträge und Vereinbarungen und alle die Entscheidung vorbereitenden Vorgänge im Zusammenhang mit der Stückzahlreduktion von 18 auf 15 und tw. gebrauchte (Tranche 1) bzw. im Leistungsprofil herabgesetzte Flugzeuge der Marke EUROFIGH­TER-TYPHOON samt ihren Auswirkungen auf die Interessen der Landesverteidigung (Leistungsverminderung) und die finanziellen Belastungen der Republik Österreich (Life-cycle-costs, Betriebskosten, Ausstiegsmöglichkeiten).

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten, Verträgen, Vorverträgen und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien, ins­besondere des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bun­desministeriums für Landesverteidigung und Sport, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden, durch Verwertung der dem Untersuchungs­ausschuss hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugenvorgelegten Informatio­nen und Zeugenaussagen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Gemäß § 33 Abs.2 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, der Erstredner verfügt über 10 Minuten; Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern 10 Mi­nuten.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


22.35.05

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Wochen hat ein Mitglied der Bundesregierung, nämlich Bun-


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