Antrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Gegengeschäfte und die Nachverhandlungen zur Stückzahlreduktion im Zusammenhang mit der Beschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen des Typs Eurofighter
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 4 ÖVP, 3 FPÖ, 1 Grüne, 1 BZÖ, 1 Stronach einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Alle Vorgänge rund um die Anmeldung, Prüfung und Anerkennung von Gegengeschäften im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf inkl. möglicher Einflussnahmen von Verantwortungsträgern der Republik Österreich und den rechtlichen und finanziellen Auswirkungen für die Republik Österreich;
Mögliche Nutzung der Gegengeschäfte für Zahlungen im Interesse von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, Anmeldern von Gegengeschäften, Lobbyisten oder für andere Umgehungsgeschäfte und
Alle Verträge und Vereinbarungen und alle die Entscheidung vorbereitenden Vorgänge im Zusammenhang mit der Stückzahlreduktion von 18 auf 15 und tw. gebrauchte (Tranche 1) bzw. im Leistungsprofil herabgesetzte Flugzeuge der Marke EUROFIGHTER-TYPHOON samt ihren Auswirkungen auf die Interessen der Landesverteidigung (Leistungsverminderung) und die finanziellen Belastungen der Republik Österreich (Life-cycle-costs, Betriebskosten, Ausstiegsmöglichkeiten).
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten, Verträgen, Vorverträgen und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden, durch Verwertung der dem Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugenvorgelegten Informationen und Zeugenaussagen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Gemäß § 33 Abs.2 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, der Erstredner verfügt über 10 Minuten; Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern 10 Minuten.
Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
22.35
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Wochen hat ein Mitglied der Bundesregierung, nämlich Bun-
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