Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 69

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Frau Ministerin, der Sie wirklich unterstützt, damit wir dieses Programm, das jetzt angegangen wurde, in der Zukunft auch effizient umsetzen.

Ich weiß, es ist noch ein langer Weg, bis wir wirklich alle sagen können, okay, wir haben hier etwas geschaffen, was nachhaltig bei einer Schule, bei den Kindern und Jugendlichen richtig ankommt. Das dauert ja meistens Jahrzehnte. Frau Ministerin, ich würde mir wirklich wünschen, dass wir, wenn wir hier das nächste Mal zusam­menstehen, sagen können, es gibt ein neues Besoldungsrecht, der Schuldirektor ist ein Manager, der seine eigenen Lehrer, seine Mitarbeiter aussuchen kann, und dass nur die Besten der Besten unsere Kinder ausbilden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

11.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nun darf ich Frau Bundesministerin Dr. Schmied das Wort erteilen. – Bitte.

 


11.50.43

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Walser, zunächst freue ich mich natürlich sehr über die Aussage, dass die Richtung stimmt. Das ist eine große Freude. (Abg. Scheibner: Ihr versteht euch gut, glaube ich!) Heute ist ja da ein besonderer Tag. (Abg. Amon: Das ist überhaupt zum ersten Mal!)

Die drei Hauptpunkte aus meiner Sicht bei diesem Gesetzespaket wurden schon erwähnt, ich möchte sie nur noch einmal unterstreichen: Vor allem die Einbeziehung der Schulleiter/der Schulleiterinnen in die Frage der Personalauswahl halte ich für wichtig. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Verantwortung am Schulstandort. Da müssen wir hinkommen, das müssen wir auch in der „PädagogInnenbildung NEU“ verankern – Stichwort „Managementausbildung“ für angehende Direktoren/Direktorin­nen: nicht nachher, sondern vorher, wenn man sich für einen Leitungsposten bewirbt.

Die Regelung für Berufsschullehrer erfolgt zwar – Sie haben es erwähnt – mit einer Befristung, aber trotzdem, es ist gesetzlich gesichert. Das ist ein wichtiger Schritt.

Auf den dritten Punkt „Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen“ möchte ich nur kurz zu sprechen kommen. Das war, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztmalig notwendig, weil nämlich – und da möchte ich mich bei den Sozial­partnern ganz besonders bedanken – mit 1. Oktober 2013 für alle Bediensteten an den Pädagogischen Hochschulen, für alle Lehrenden das neue Dienst- und Besol­dungs­recht in Kraft tritt. Das zeigt – und das ist für mich auch ein bisschen Antrieb –: Ja, wenn man abschlussorientiert in Verhandlungen hineingeht, lässt sich ein neues Dienst- und Besoldungsrecht vereinbaren; in diesem Fall sogar für alle Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter, nicht nur für die neu eintretenden.

Und da darf ich abschließend der Frau Abgeordneten Haubner sagen: Das Dienst- und Besoldungsrecht für die Lehrerinnen und Lehrer ist und bleibt ganz oben auf meiner Agenda. Wir brauchen das neue Dienst- und Besoldungsrecht – Betonung auf „Dienst- und Besoldungsrecht“ – für die gute Umsetzung all unserer Bildungsreformen, denn von der Verantwortung der Direktoren bis hin zur Bezahlung nach Funktion wird alles im Dienst- und Besoldungsrecht geregelt werden.

Aber eines sage ich auch sehr klar: Dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht werden wir als Regierung zusammenbringen, auf sozialpartnerschaftlicher Basis verhandelt, oder nicht. Für eine Situation, wie ich sie 2009 erlebt habe, bin ich nicht zu haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)

11.53

 


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