Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 124

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Haubner), die dann auch die Politiker einstreifen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

In Zeiten einer Krise, in der 350 000 Menschen in Österreich arbeitslos sind und viele sich das Heizen nicht mehr leisten können, gewähren sich die Politiker eine Gehaltserhöhung in dieser Höhe. Das ist schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die Freiheitliche Partei wird solch eine Politik nicht mittragen, weil das in dieser Zeit die falschen Signale sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe daher im Namen der freiheitlichen Fraktion folgenden Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrag ein:

Zusatz- bzw. Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2136/A) in der Fassung des Ausschuss­berichtes (2058 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 20 wird wie folgt geändert

„(20) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt bis 1. September 2013“

2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 12 wie folgt geändert:

„(12) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2013.“

*****

Ich ersuche alle Anwesenden, die hier am Beginn meiner Rede bekundet haben, dass sie nicht zu wenig verdienen, um ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

15.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatz- bzw. Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2136/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2058 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2136/A) in der Fassung des Ausschuss­berichtes (2058 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 20 wird wie folgt geändert

 


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