Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 125

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„(20) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt bis 1. September 2013“

2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 12 wie folgt geändert:

„(12) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktio­näre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2013.“

Begründung

Üppige Politiker-Pensionen ließ die große Koalition beim Sparpaket unangetastet. Von den jetzt geltenden Regelungen könnten nämlich dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker profitieren. Und das nicht zu knapp.

Als im Sommer 1997 die Regierung – auch damals eine rot-schwarze Koalition – die Privilegien bei Politikerpensionen abschaffte, wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um einen Monat nach hinten verschoben (Dieses „Gerücht“ hält sich hart­näckig). Denn mit dem Stichtag 31. Juni erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson. Wenn Molterer 2020 regulär mit 65 in Pension gehen wird, stehen ihm dann mindestens rund 12.300 Euro brutto zu. Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die Hälfte bezogen.

7.500 Euro Rente nach vier Jahren. Aus Sicht der aktuellen Renten(spar)debatte wirken die damaligen Begünstigungen fast obszön: Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro (abzüglich Pen­sions­sicherungsbeitrag). Für Abgeordnete des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile, die Geldleistungen fielen geringer aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungsgrundlage in Pension gehen, nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.

Vier Jahre im Ministeramt, zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit: Das waren die Grundvor­aussetzungen, die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten, um im alten System zu bleiben. Allerdings konnte die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden, wenn Verdienstjahre fehlten. Und auch Doppelbezüge aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro.

Rund 26 Millionen Euro flossen 2010 in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versor­gungsbezüge an Witwen und Waisen.

Doch es sind nicht nur „Altgranden“ wie Wolfgang Schüssel, Karl Blecha und Elisabeth Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler, denen die Höchstpension zusteht. Wer die Zugangsvoraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.

So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinderats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staatssekretärin auf zumindest 12.300 Euro. Werden ihr auch die Abgeordnetenjahre gutgeschrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat als ehemaliger Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund 6.000 Euro Rente.

Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit, auf ihre kommenden Pensionsprivilegien zu verzichten.

 


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