Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 157

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berechtigung oder Richtung Gleichwertigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist für uns ein gravierender Punkt, dessentwegen wir unter anderem dieser Dienstrechts-Novelle nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


16.36.03

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon angesprochen worden, diese neue Dienstrechts-Novelle umfasst viele Punkte, umfasst für mich auch sehr viele positive Punkte, und auf einige darf ich eingehen.

Frau Kollegin Musiol hat den „Papa-Monat“ schon entsprechend erläutert. Ich begrüße diesen einfacheren Zugang, der mit dieser Novelle geschaffen wurde, auch dass es mit diesem Abänderungsantrag zu einer Ausweitung der Pflegefreistellung kommt. Im Sinne der Verwaltungseffizienz sind die organisatorischen Erleichterungen, die in diesem Gesetz drinnen sind, sehr positiv zu sehen, und mich freut es auch, dass es eine Verbesserung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle gibt.

Ein Thema, das auch in dieser Novelle entsprechend verankert ist und das uns in Zu­kunft ja verstärkt treffen wird, sind Maßnahmen, die aufgrund der Verwaltungsgerichts­barkeits-Novelle entstehen.

Ein meiner Meinung nach wichtiger Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Ex-lege-Auflösung des Dienstverhältnisses bei besonders schwerwiegenden Delikten. Das heißt also, wer rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder einer anderen vorsätzlichen Sexualstraftat verurteilt wird, muss künftig den Bundesdienst verlassen. Die gleiche Konsequenz hat auch eine Verurteilung wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger und wehrloser Personen oder eines Gefangenen sowie wegen Folter.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Beamter, und ich sehe selbstverständlich die besondere Verantwortung auch im Hinblick auf die angesprochenen Delikte und die Folgen daraus. Ich sage aber auch ganz klar, dass es zu keinen ungerechtfertigten Benachteiligungen kommen darf.

Sehr geehrte Damen und Herren! Öffentlich Bedienstete leisten in vielen Bereichen eine wesentliche und sehr, sehr gute Arbeit in unserem Staat. Ich danke dafür sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


16.38.22

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die BDG-Novelle ist für uns natürlich immer Anlass, darauf hinzuweisen, dass wir schon seit Jahren für eine Totalreform des öffentlichen Dienstes, eine schlanke Verwaltung und einen Modernisierungsschub eintreten. Diese BDG-Novelle lässt uns erneut den Schluss ziehen, dass das nicht gewollt und nicht gewünscht ist.

Ich darf gleich zu Beginn auf die Perspektiven des öffentlichen Dienstes eingehen – Frau Bundesministerin, von Ihnen wurde das in Form eines Beiratsberichts gemacht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Er sagt, eine gute Unterlage. Herr Kollege, wenn diese


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