Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 158

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gute Unterlage sogar von euch kommt, dann müsste man sagen, das sollte man auch umsetzen. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Ich zitiere jetzt zwei Dinge daraus: „Bei gleichbleibendem Lebenseinkommen höhere Einstiegsgehälter bei flacheren Gehaltsanstiegen“. – Na bravo, das haben wir gefor­dert – der Präsident nickt auch –, aber ihr macht es nicht! Ihr bringt nichts zusammen! Gut Ding braucht Weile – das ist der Standardsatz seit Jahrzehnten.

Oder: „Eine einheitliche Rechtsform im Dienstrecht erleichtert die Personaladminis­tration für die ‚Bundes-, Landes- und Gemeindeangestellten‘.“ – Frau Bundesminis­terin, vielleicht erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungswerten, wie es Ihnen mit Ihren sieben Thesen in den Bundesländern ergangen ist. Allzu ruhmreich war das nicht, was ich höre.

Klare Konsequenz daraus: Es gibt Dinge, die wären höchst erfreulich, würde man sie umsetzen – diese Bundesregierung von Rot und Schwarz schafft es nicht.

Immer wieder zitiere ich natürlich auch gerne den Präsidenten – Doppelpräsidenten, muss man sagen: Präsident der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Präsident in diesem Haus – Fritz Neugebauer. Er ist eigentlich Garant dafür, dass sich nur ja nichts ändert. Er wird uns dann wieder erzählen, was sich hier alles so super ändern wird. Ich sage Ihnen gleich: Die Suspendierung, die man da jetzt groß abgefeiert hat, die Entlas­sungsgründe bei bestimmten Strafrechtsdelikten, das ist Show, das ist das, was Sie uns beim vorigen Tagesordnungspunkt vorgeworfen haben, in Wirklichkeit ist das totes Recht. Ich werde Ihnen sagen, warum.

Bei einer rechtskräftigen Anklage kommt es zu einer automatischen Suspendierung. Aber, Herr Kollege, das Einzelorgan, der Disziplinarsenat entscheidet schon längst, bevor es noch zu einer Anklage kommt. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Noch besser!) – Noch besser?! Na bravo! Jetzt muss man sich fragen: Warum bringen Sie so etwas ein? Weil es einen Einzelfall gab! Das soll auch einmal vorkommen, dass sich jemand über Gebühr Zeit lässt. Und das wollen Sie jetzt groß abfeiern. (Abg. Mag. Wurm: Was heißt „abfeiern“?) Das ist totes Recht, sage ich Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Pendl: Das musst du auch den anderen sagen, die sagen, das ist eine Ver­schärfung!)

Herr Kollege, bitte wiederhole das noch einmal! Du musst es den anderen sagen! Also pass auf, ihr seid in der Regierung: Sagt es ihnen selber! Wenn du zu Dienststellen kommst, wirst du gar niemanden finden, dem du das noch erklären kannst unter dem Begriff „Modernisierung/Verwaltungsvereinfachung“, denn es wird immer nur noch komplizierter.

Nun zur Entlassung. Die gibt es schon jetzt bei sechs Monaten unbedingt, und in Zu­kunft gibt es bestimme Strafrechtsfälle, die auch zur Entlassung führen. Ich habe überhaupt keine Sekunde Mitleid mit jemandem, wenn man ihn entlässt, weil er solche Straftaten, die jetzt in Diskussion stehen, begangen hat, allerdings, sage ich, man muss sich schon immer auch die Schwere dessen vorstellen, was das Delikt hergibt, und das führt natürlich im Urteil zu einer bestimmen Strafhöhe. Aber da bin ich strikt dagegen, dass das Gericht solche Dinge ausspricht, das sollte der Dienstgeber tun. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mayerhofer.)

Wir haben da jetzt eine Vermischung, immer wieder werden Dinge auch vom Gericht ausgesetzt, und das ist von der Praxis her etwas, wo ich sage, der Dienstgeber hat zu entscheiden und er soll auch entscheiden. (Beifall beim BZÖ.)

Also, großer Wurf ist da keiner zu sehen, viel Show dabei, Fritz Neugebauer hat sich wieder voll durchgesetzt: Nur ja alles so belassen, wie es halt ist! Damit ist man bis jetzt gut gefahren, insbesondere in der ÖVP.

 


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