Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 160

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Aber ich komme jetzt zur BDG-Novelle. Ich stehe zu den im Gesetz angeführten straf­rechtlichen Bestimmungen, denn diese strafrechtlichen Bestimmungen, die hier zitiert sind, betreffen jede rechtskräftige Verurteilung, bei der es um ein Vergehen gegen die sexuelle Integrität und gegen die Selbstbestimmung geht. Wir hatten gerade in der letzten Zeit bedauerlicherweise vermehrt Fälle, wo es um Sexualdelikte gegen Jugendliche gegangen ist, und ich finde es richtig, dass man diese Kollegen oder Kolleginnen aus dem Dienst entlässt, ganz einfach auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Ich bin auch überzeugt davon, dass es richtig war, dass man den Folterbegriff in die Dienstrechts-Novelle hineingenommen hat. Es gibt hier keine Strafuntergrenzen, und es führt jegliche Verurteilung in diesem Bereich, egal, ob das eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe ist, zu einem automatischen Amtsverlust, sodass in diesen Fällen kein langes Disziplinarverfahren, das bis dato üblich war, mehr notwendig ist.

Ich bin sehr stolz auf den „Papa-Monat“, und da gratuliere ich Ihnen wirklich, Frau Ministerin. Ich weiß, dass es nicht das ist, was wir uns letztendlich wünschen, denn wir wünschen uns natürlich auch den bezahlten „Papa-Monat“, aber es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und dafür ein recht herzliches Dankeschön.

Die Pflegefreistellung ist für mich wirklich ein Meilenstein, denn das ist eine Sache, über die wir jetzt schon seit fast 40 Jahren reden, dass sie ins Gesetz hineinkommt, und deshalb bin ich wirklich glücklich, dass das geschehen ist. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Dass es im Zuge dessen, dass die Verwaltungsreform hier auch durchschlägt, viele neue Änderungen gibt, ist für mich okay. Das sind ganz einfach technische Details, die möchte ich hier jetzt nicht zitieren.

Eine sehr positive Sache ist auch noch, dass man die Möglichkeit, die Rechts­grundlage dafür geschaffen hat, in die Sexualstraftäterdatei einzusehen, bevor man Bedienstete engagiert und für den Dienst verpflichtet.

Und ich schließe mich natürlich dem Dank an alle Kolleginnen und Kollegen an, die im öffentlichen Dienst sehr, sehr gute Arbeit leisten.

Zähneknirschend haben die öffentlich Bediensteten die Nulllohnrunde zur Kenntnis genommen. Nichtsdestotrotz hätte ich mich sehr, sehr gefreut, wenn es seitens der Frau Finanzministerin die Möglichkeit gegeben hätte, den öffentlich Bediensteten zumindest die Teuerung abzugelten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.48.40

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte mich auf die Tagesord­nungs­punkte 20, 21 und 22 beziehen.

TOP 20: der Antrag des Abgeordneten Lausch betreffend Beschwerdeführer bei Dis­ziplinarverfahren. Es geht darum, dass diese verstärkt eingebunden werden und bessere Möglichkeiten erhalten. Ich finde das sinnvoll. Aus Gründen der Transparenz ist es wichtig, dass auch der Beschwerdeführer weiß, wie das Verfahren läuft, und, auch wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, Informationen erhält und den Stand der Dinge erfahren kann. Ich glaube, das ist notwendig und ist eine richtige Ent­scheidung. Dem werden wir natürlich gerne unsere Zustimmung geben.

 


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