Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 161

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Dann möchte ich auf TOP 21 zu sprechen kommen, den Antrag des Abgeordneten Grosz. Dieser ist, finde ich, ein Blödsinn, das muss ich ganz ehrlich sagen. Er stellt hier einen Zusammenhang mit der Stadt Wien und ihren Frühpensionierungen mit 52 Jahren und darunter her. Das betrifft ein Landesgesetz. Das ist ein Landesgesetz und nicht ein Bundesgesetz. Deswegen ist das hier an der falschen Stelle. So etwas müsste im Land Wien eingebracht werden, dort ist das zu regeln. (Abg. Dr. Jarolim: Von wem ist das?) – Vom Grosz.

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie in diesem Antrag wünschen, die Hacklerregelung abzuschaffen. Ich finde, die Hacklerregelung war eine Errungen­schaft, war wichtig. Speziell für die Exekutive wurde diese damals angedacht. Vielleicht haben Sie das vergessen. Grosz war damals Kofferträger beim Minister Haupt. Wahr­scheinlich hat er das nicht gewusst. (Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube, man kann sich nicht zu viel erwarten!)

Fakt ist, dass diese Hacklerregelung vernünftig ist, und da die Exekutive noch kein Exekutivdienstgesetz nach bayerischem Muster hat, wie ich es beantragt habe, kann man natürlich nicht erwarten, dass Exekutivbeamte bis 65 im Außendienst hinter den 18-Jährigen herrennen.

Frau Ministerin, ich habe dazu einen Antrag eingebracht, ich habe das gestern auch schon angesprochen. Dieser Antrag sollte im Verfassungsausschuss eingebracht wer­den. Wir können das leider nicht tun, weil wir keinen Sitz im Verfassungsausschuss haben. Deswegen ersuche ich noch einmal die FPÖ oder wer auch immer sich dafür zur Verfügung stellt, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Das wäre ver­nünftig. Dann können wir über diesen Antrag diskutieren. Aber erst dann, meine Damen und Herren!

Zu TOP 22, das ist auch ein Antrag des Kollegen Lausch, und zwar geht es da um den § 109 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 über die Vorgangsweise bei Beleh­rungen und Ermahnungen. Dieser Antrag hat seine Berechtigung aus dem Grund, weil gegen diese Belehrungen und Ermahnungen keine Rechtsmittel möglich sind. Das heißt, man kann so wirklich einem Kollegen boshafterweise, wenn man das will – ich will es niemandem unterstellen, aber diese Möglichkeit besteht –, die Karriere vermie­sen, die Vorrückung vermiesen und irgendwelche Ansuchen blockieren. Das ist eine Ungleichbehandlung, das ist nicht in Ordnung, und deswegen wären wir auch für die­sen Antrag und würden diesen unterstützen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Lausch.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Zweiter Präsident Neugebauer zu Wort. – Bitte.

 


16.52.11

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt eine Dienst­rechts-Novelle. Sie ist ein Sammelgesetz, das die große Bandbreite des öffentlichen Dienstes oder eigentlich der öffentlichen Dienste in Österreich widerspiegelt – der öffentlichen Dienste, die gemeinwohlorientiert, gesetzestreu, objektiv und damit Rechtssicherheit vermittelnd ihre Arbeit verrichten, oft unter schwierigen Bedingungen, was leider in der mediatisierten Öffentlichkeit nicht immer im entsprechenden Maße gewürdigt wird.

Wenn Kollege Windholz meint, es wäre meine Aufgabe, etwas zu verhindern, empfehle ich dir neben der Lektüre der Initiativen, die die Frau Bundesministerin erst gesetzt hat, einmal die Novelle zu lesen. Ich weiß, es ist schwierig, ein bisschen technisch, es gibt


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