Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 179

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


17.56.45

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wie man sieht, ist der Entschließungsantrag der Kolleginnen Korun, Schwentner, Freundinnen und Freunde zum anonymisierten Bewerbungsverfahren aus dem letzten Gleichbehandlungsausschuss ein besonderes Gustostückerl, sonst wäre er nicht schon auch in allen anderen Wortmeldungen vorgekommen.

Ich möchte daraus zwei Sätze zitieren, denn das muss man sich tatsächlich auf der Zunge zergehen lassen.

„Anonymisierte Bewerbungsverfahren stellen eine effiziente Möglichkeit dar, Diskrimi­nierung im Bewerbungsprozess – vor allem in der ersten wichtigen Auswahlrunde – hintanzuhalten: Wenn sich die Angaben in den Bewerbungsunterlagen ausschließlich auf die Qualifikation der BewerberInnen beschränken, dann verhindert dies eine, unter Umständen auch unbewusst ablaufende, Diskriminierung“.

Also, Frau Kollegin Schwentner, die fachliche Kompetenz zu bewerten, das ist durch­aus auch in unserem Sinn, aber wollen Sie die soziale Kompetenz tatsächlich total ausschließen? Wissen Sie, was die soziale Kompetenz in einem Beruf und in einem Betrieb ausmacht? Kennen Sie die Definition von sozialer Kompetenz? Kennen Sie das? (Abg. Schenk: Ihr von der FPÖ ...!)

Darf ich Sie kurz daran erinnern? – Das ist „die Fähigkeit, mit Vorgesetzten und Kolle­gen in sozialen Situationen erfolgreich zu interagieren“. – Das wollen Sie aus­schließen? Das kann ja doch wohl nicht Ihr Ernst sein! (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen ist für uns dieser Antrag als solcher absolut abzulehnen.

Weiters ist der letzte Satz in Ihrer Begründung für uns total unschlüssig, denn Sie sagen Folgendes: 

„An einer zweiten Bewerbungsrunde sollen alle jene BewerberInnen teilnehmen, welche die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen aufweisen.“

Ja heißt das somit, dass die Bewerber und Bewerberinnen diese Qualifikationen in der ersten Runde nicht erbracht haben? – Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wirklich meinen!

Was ist mit Kanada? Sie führen Kanada als das ideale Land an, wo es diese Bestim­mung schon sehr lange gibt. – Das stimmt, aber wenn Sie nachschauen, dann werden Sie sehen, dass es in Kanada seit dem Jahr 1976 12 Prozent Frauen mehr gibt, die mehr verdienen als ihre Männer. Das ist eine Struktur, die man mit unserer Struktur überhaupt nicht vergleichen kann!

Und die Erfahrungen bei diesem Pilotprojekt in Deutschland, wo eben diese anony­misierten Bewerbungen ohne Namen, ohne Geschlecht, ohne Foto, ohne Nationalität durchgeführt worden sind, beweisen – ja das stimmt –, dass die Chancen von Migranten und Frauen dadurch erhöht werden, aber, Frau Kollegin Schwentner – wir sind doch im Gleichbehandlungsausschuss –, was Sie hier machen, oder der Versuch, den Sie hier starten wollten, ist eigentlich Anlassgesetzgebung (Abg. Mag. Schwentner: Wo ist der Anlass?), und Anlassgesetzgebung ist in der Juristerei absolut verboten und soll überhaupt keinen Weg dorthin finden.

Noch etwas: Sie sind nicht für die Gleichberechtigung, sondern Sie wollen Ihre Ideologie in Gesetze gegossen haben und sehen.

 


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