Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 181

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ob sie Frau oder Mann sind, ob sie so oder anders heißen, ob sie jung oder alt sind. Das bezweckt dieser Antrag.

Das ist auch nicht nur auf unserem Mist gewachsen. Es gibt Länder – wie Sie auch aufgezählt haben, Frau Winter –, in denen das inzwischen ziemlich erfolgreich aus­probiert wurde. In Deutschland hat sich auch ein Bundesministerium an so einem Projekt beteiligt, und die Ergebnisse waren überwiegend positiv, weil es geheißen hat: Mit anonymisierten Verfahren kann man dafür sorgen, dass Menschen, die eigentlich die nötige Qualifikation mit sich bringen, nicht von vornherein im ersten Schritt des Verfahrens ausgesiebt werden, dass ihre Bewerbungen gleich gekübelt werden und dass sie nie eine Chance haben, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.

Jetzt kann man sagen: Na ja, wenn jemand diskriminieren will, dann diskriminiert er im zweiten Schritt. – Ja, wenn man das sagt, hätte man recht. Aber es geht auch darum, Bewusstsein zu schaffen, einmal überhaupt einen ersten Schritt zu ermöglichen, dass Menschen die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch haben. Spätestens dort, Frau Winter, würde ja der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sehen, ob das eine Frau ist, ob das jemand ist, der behindert ist, ob das jemand ist, der jung ist, der alt ist und so weiter. Niemand spricht hier davon, dass man bis zum Tag der Anstellung die Identität und das Gesicht des Bewerbers oder der Bewerberin geheim halten soll.

Wissen Sie, genau solche Sachen, wo man sich über konkrete Vorschläge lustig macht, um sie um jeden Preis ablehnen zu können, und dann mit diesem ganzen Zuckerguss kommt: Ja, der böse, böse Feminismus!, und so tut, als wäre die Gleich­behandlung zwischen Männern und Frauen in unserer Gesellschaft wirklich erreicht, damit macht man sich selber lächerlich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)

Abschließend möchte ich einen Punkt wiederholen, den meine Kollegin Schwentner angesprochen hat. Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen, warum die Bundes­ministerin sagt: Ja, das ist eine gute Idee! Nach unserem Vorschlag hat sie das auch aufgegriffen, das begrüße ich, das finde ich gut. Und sie hat gesagt: Gut, wir machen jetzt ein Pilotprojekt mit zwei Firmen aus der Privatwirtschaft! – Das ist zu begrüßen, das ist besser als nichts. Aber warum sagt man dann, das soll die Privatwirtschaft begrüßen – wir machen aber nicht einen mutigen Schritt, wir probieren das nicht aus?

Das wäre ein Pilotprojekt, wo wir uns dann die Ergebnisse anschauen würden: Was hat es gebracht, was hat es nicht gebracht? – Diesen Mut sollte man als Beamten­ministerin schon an den Tag legen, sind wir der Meinung. Deshalb würde es uns sehr freuen, wenn Sie sich das in den nächsten Wochen noch einmal überlegen würden, weil das unserer Meinung nach einen Versuch wert ist. Das könnten und sollten wir gemeinsam probieren, dafür sind wir offen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


18.07.08

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich möchte mich auch zum Antrag der Grünen bezüglich anony­misierter Bewerbungen äußern. Ich muss Ihnen da, Frau Kollegin Korun, schon recht geben: Anonymisierte Bewerbungen sind allgemein mit Sicherheit ein wichtiger Faktor für Fairness in der Arbeitswelt.

 


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