Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 182

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Da hat sich ja schon einiges bewegt. Von der Frauenministerin wurden diesbezüglich schon Pilotprojekte gestartet, Projekte – das haben wir heute schon gehört – wie zum Beispiel mit der REWE Group, der Novomatic AG, aber auch mit dem Verein „Wirtschaft für Integration“. Vorrangiges Ziel soll dabei immer sein, dass es vorurteils-freie Auswahlverfahren gibt, Auswahlverfahren, die auch unbewusste, unbeabsichtigte Diskriminierung möglichst ausschließen. Es geht daher darum, Bewerberinnen und Bewerber – das haben wir heute ja auch schon gehört – unabhängig von Aussehen, Geschlecht, Namen und Herkunft zu sehen.

Anonymisierte Bewerbungen können daher ein Weg sein, dem entgegenzuwirken. Bewerberinnen und Bewerbern, die vielleicht aufgrund von Vorurteilen keine Mög­lichkeit bekamen, sich und vor allem ihre Qualifikation persönlich zu präsentieren, sollen nun Türen geöffnet werden, Türen, die bislang verschlossen blieben. Einen großen Nutzen hat sicherlich auch die Wirtschaft davon, Talente vorurteilsfrei zu erkennen.

Zu dem Antrag, in dem die Grünen auch anonymisierte Bewerbungsverfahren im Bun­desdienst fordern, möchte ich Folgendes festhalten. Anonyme, anonymisierte Bewer­bungsverfahren im öffentlichen Dienst – und das haben wir auch schon im Ausschuss ausreichend diskutiert – machen keinen Sinn, da im Bundesdienst ohnehin alle Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch geladen werden, die dann die formellen Kriterien erfüllen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.09.29

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ein paar kurze Anmerkungen zu allen drei vorliegenden Anträgen, zuerst zum Antrag der Kollegin Schwentner, die ja anonymisierte Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst fordert, und zwar mit der ausdrücklichen Begründung der Sicherung der Gleich­stellung. Und Sie wundern sich, dass die Frau Bundesministerin nicht gleich darauf eingeht.

Die Frau Minister macht das ja in einem Pilotprojekt mit der Privatwirtschaft, und ich denke, das ist auch der richtige Weg. Der öffentliche Dienst, und zwar möchte ich jetzt sagen, der Bund, aber auch die Länder haben nämlich sehr, sehr gute Gleich­stellungs­pläne und Frauenförderpläne, und die greifen auch. Ich sage da, zum Beispiel beim Landesdienst in Oberösterreich funktioniert das sehr, sehr gut.

Das heißt, man kann da den öffentlichen Dienst wirklich als Vorreiter bezeichnen. Genau dort halte ich es für nicht so notwendig. Daher haben wir diesen Antrag im Ausschuss ja auch abgelehnt, im Unterschied zu den beiden anderen Anträgen, die wir jeweils anderen Ausschüssen zugewiesen haben.

Das ist zum einen der Antrag der Kollegin Schenk betreffend HPV-Impfung. Meine Kollegin Schittenhelm hat es schon gesagt: 300 Frauen jährlich sterben, zu 80 Prozent ist diese Erkrankung mit einer Impfung zu verhindern. Das wollen wir im Gesundheitsausschuss diskutieren. Da gehört es meiner Meinung nach auch hin, denn es soll der Gesundheitsminister sein, der das schließlich und endlich umsetzt, weil er es ja in einen Impfplan aufnehmen soll.

Da bin ich jetzt auch beim Thema der Prävention. Wenn eine Krankheit verhindert werden kann – und mit der Impfung kann das eben zu 80 Prozent der Fall sein –, dann sollten wir auch möglichst vielen Menschen die Gelegenheit geben, das zu tun. Durch die Kostenübernahme, durch eine Aufnahme in den Impfplan würden wir sehr, sehr


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